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AbgeschlossenheitsbescheinigungErklärung der Bauaufsichtsbehörde, dass Räumlichkeiten entsprechend dem Wohneigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen, d.h. baulich von fremden Wohnungen und Wohnräumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang besitzen.
ABHAbkürzung für Ausbauhaus (siehe Ausbauhaus).
AbschreibungMaterielle und immaterielle Gegenstände verlieren während der Nutzungsdauer kontinuierlich an Wert. Mit der Abschreibung werden rechnerisch und nach festgelegten Sätzen die Kosten angegeben, mit denen der Wert durch Abnutzung oder Marktpreisschwankungen sinkt.
Absetzung für AbnutzungMaterielle und immaterielle Gegenstände verlieren während der Nutzungsdauer kontinuierlich an Wert. Mit der Abschreibung werden rechnerisch und nach festgelegten Sätzen die Kosten angegeben, mit denen der Wert durch Abnutzung oder Marktpreisschwankungen sinkt.
AfAAbkürzung für Absetzung für Abnutzung (siehe Abschreibung und/oder Absetzung für Abnutzung).
AKAbkürzung für Anschaffungskosten (siehe Anschaffungskosten).
AltlastenAltlasten beschreiben Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist bzw. wird und von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können. Beispielsweise können dies Grundstücke sein auf denen sich Deponien, Tankstellen, Fabriken, Autowerkstätten und/oder Gruben befunden haben bzw. noch befinden.
AnbauAls An- bzw. Umbau bezeichnet man die Maßnahmen zur Umgestaltung eines Objekts. Ziel ist es, das Objekt zu verbessern, zu erweitern oder zusätzlichen Nutzen zu schaffen.
AnnuitätAls Annuität bezeichnet man die für ein Darlehen anfallende gleichbleibende Rate. Die Rate enthält den Zins- und Tilgungsanteil. Durch die fortlaufende Tilgung sinkt der Zinsanteil während der Tilgungsanteil steigt (siehe Annuitätendarlehen).
AnnuitätendarlehenLangfristiges Darlehen, welches vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität enthält Zins und Tilgung. Während der Kreditlaufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, während der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt.
AnschaffungskostenDie Anschaffungskosten einer Immobilie beinhalten neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie beispielsweise Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten. Da Abschreibungen nur auf die Immobilie und nicht auf den Grund und Boden möglich sind, müssen die Anschaffungsnebenkosten anteilig berechnet werden.
AnschlussfinanzierungBei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst. Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man von einer Prolongation. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt und dort die Anschlussfinanzierung vornimmt.
AnschlusskostenSetzen sich aus Kosten für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz (vom Haus bis zur Grundstücksgrenze) zusammen. Beispielsweise für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gas- und Stromversorgung oder Telekommunikation.
ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der Arbeit und der Arbeitgeber zur Gewährung des vereinbarten Arbeitsentgelts verpflichtet.
ArchitektenhausGrundsätzlich kann jedes - durch einen Architekten - geplante Objekt als Architektenhaus deklariert werden. Architektenhäuser zeichnen sich meist durch ihre Formensprache aus.
AuflassungAls Auflassung bezeichnet man die Einigung des Verkäufers und des Käufers auf den Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks- bzw. Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Der Eigentumsübergang erfolgt erst durch die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch.
AuflassungsvormerkungSichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung erfolgt in Abteilung II des Grundbuchs. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer das Objekt beispielsweise an eine weitere Person verkauft und/oder mit weiteren Lasten belastet.
Aufteilungsplan Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde unterschriftlich beurkundete Bauzeichnung. Auf diesem Plan müssen sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile erkennbar sein. Durch die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden.
Aufwendungshilfen Aufwendungshilfen sind öffentliche Zuschüsse oder Darlehen für Eigentümer neu errichteter, eigengenutzter Immobilien. Diese sollen nach den Bestimmungen des II. WoBauG zu einer Entlastung nach dem Bezug beitragen und werden über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Für die Aufwendungshilfen müssen bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen eingehalten werden. Genaue Laufzeiten, Fördersätze und Verteilungskriterien können Sie den aktuellen Wohnungsbauförderungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer entnehmen.
AufwendungszuschüsseSiehe Aufwendungshilfen
AusbauhausEin Ausbauhaus bezeichnet eine kostengünstige Variante des Fertigteilhauses. Hier übernimmt der Bauherr den gesamten Innenausbau, während die äußere Hülle mit Fenstern, Dach und Außenputz vom Hausanbieter fertig gestellt wird.
AuszahlungDie Auszahlung (Valutierung) des Darlehens kann in der Regel erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Darlehen trotzdem vorher ausgezahlt werden, sofern Zahlung auf ein Notaranderkonto vereinbart wurde oder eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen vorliegt. In diesen Fällen trägt der Notar Gewähr für die korrekte Verwendung der Darlehenssumme. Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einer Summe, bei Neubauten entsprechend Baufortschritt in Teilbeträgen ausgezahlt.
Auszahlungsvoraussetzungen Als Auszahlungsvoraussetzungen bezeichnet man die im Darlehensvertrag vereinbarten Bedingungen, die innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen (beispielsweise Eintragung einer Grundschuld). Diese sind eine wichtige Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens durch die Bank.
Außenanlagen Als Außenanlagen bezeichnet man beispielsweise die Ver- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, Gartenanlagen oder Pflasterung und Befestigungen von Wegen. Ein Teil der Kosten für die Außenanlagen zählt zu den Herstellungskosten.
BAFinAbkürzung für Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (siehe Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
BankleitzahlDie Bankleitzahl ist eine Nummernfolge, mit der ein bestimmtes Institut identifiziert werden kann. Die Bankleitzahlen wurden im Jahre 1970 von der Deutschen Bundesbank eingeführt.
BanknotenAls Banknoten bezeichnet man Papiergeld, welches mit einem bestimmten Geldbetrag bewertet wird. Seit dem 1. Januar 2002 lautet die gesetzliche Währung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf EUR.
BargeldAls Bargeld bezeichnet man die Banknoten sowie die Scheidemünzen.
Bargeldloser ZahlungsverkehrAls bargeldlosen Zahlungsverkehr bezeichnet man die Abwicklung von Zahlungen durch Verrechnung von Konto zu Konto, d.h. ohne die Verwendung von Bargeld.
BauabnahmeBei der Bauabnahme handelt es sich um die Bestätigung der baurechtlichen und bautechnischen Mängelfreiheit eines Gebäudes oder einer erbrachten Bauausführungsleistung.
BauantragDer Bauantrag ist der förmliche schriftlich einzureichende Antrag auf die Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens.
BauaufsichtsamtDas Bauaufsichtsamt (beispielsweise Hochbauamt, Bauordnungsamt o. Tiefbauamt) ist die zuständige Behörde für Überwachungen genehmigungspflichtiger Bauvorhaben. Hierbei erfolgt vor allem eine Überprüfung der entsprechend einer erteilten Genehmigung mit entsprechenden Auflagen zugelassenen Ausführung des Bauwerks.
BaubeschreibungIn einer Baubeschreibung werden die Bauweise, die Baukonstruktion, die Baumaterialien und die Haustechnik differenziert. Dies hilft dem Käufer und dem Darlehensgeber das Projekt durchschaubarer zu machen.
BaubewilligungAls Baubewilligung bezeichnet man die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über einen Bauantrag. Die Baubewilligung bescheinigt, dass einem genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
BauerwartungslandAls Bauerwartungsland werden Grundstücksflächen bezeichnet, die im Flächennutzungsplan von Gemeinden bereits als Wohngebiet ausgewiesen werden, für deren Bebauungsrichtlinien jedoch noch keine detaillierten Bestimmungen in Form eines Bebauungsplanes festgesetzt sind.
BaufinanzierungAls Baufinanzierung bezeichnet man die Beschaffung und Verwendung der für ein Bauvorhaben notwendigen finanziellen Mittel.
BaufortschrittDer Baufortschritt bezeichnet das Vorankommen eines Bauvorhaben. Oftmals werden Teilauszahlungen des benötigten Darlehens anhand von Baufortschritten ausgezahlt.
BaugenehmigungAls Baugenehmigung bezeichnet man die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über einen Bauantrag. Die Baugenehmigung bescheinigt, dass einem genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
BaugrenzeDie Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgesetzte (gedachte) Bauflucht, die mit Gebäuden und anderen baulichen Anlagen nicht überschritten werden darf. Sie trennt damit die überbaubare von der nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Anstelle der Baugrenze kann eine Baulinie oder eine Bebauungstiefe treten. In der Regel besitzt eine Baugrenze auch unterirdische Wirkung, d.h., dass beispielsweise auch ein unterirdischer Keller nicht über diese Grenze hinaus errichtet werden darf. Hierzu maßgebend sind in jedem Falle die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans und deren zugehörigen Begründungen.
BauherrDer Bauherr ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung eines Bauvorhaben.
BaujahrAls Baujahr wird das Jahr bezeichnet, in dem beispielsweise ein Wohnobjekt errichtet wurde.
BaukostenBaukosten bezeichnen den Sammelbegriff für sämtliche mit dem Objekt in Verbindung stehenden Kosten, wie beispielsweise den reinen Bauwerkkosten, der Kosten für die Außenanlagen und/oder sonstigen Kosten (Baunebenkosten).
BaulastBaulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks.
BauleistungsbeschreibungSiehe Baubeschreibung.
BauleistungsversicherungSiehe Bauwesenversicherung.
BaulinieIm Gegensatz zur Baugrenze ist die Baulinie die Bauflucht, auf der die Hauptgebäude zwingend zu errichten sind. Auch sie trennt die überbaubare von der nicht überbaubaren Grundstücksfläche. In der Regel besitzt die Baulinie auch eine unterirdische Wirkung, d.h., dass beispielsweise auch ein Keller auf dieser Baulinie errichtet werden muss. Maßgebend hierfür sind die Festsetzungen im Bebauungsplan und deren Begründung.
BaumängelEin Baumangel ist immer dann vorhanden, wenn die ausgeführte Leistung (Ist-Zustand) in negativer Weise vom vertraglich geschuldeten Zustand (Soll-Zustand) abweicht.
BaunebenkostenZu den Baunebenkosten zählen Kosten wie beispielsweise Gebühren, Honorare Finanzierungskosten und/oder Bauversicherungskosten.
BauordnungDie Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des Baurechts. Sie regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Bedingungen, welche bei jedem Bauvorhaben zu beachten sind.
BausparbeitragDer Bausparbeitrag ist der monatliche Regelsparbeitrag eines Bauspartarifes. Der Bausparer ist jedoch in seinen Sparleistungen, was den Termin und die Höhe angeht, frei. Höhere Sparleistungen beschleunigen die Zuteilung des Bausparvertrages, geringere Sparleistungen verzögern sie.
BauspardarlehenIm Rahmen eines Bausparvertrages wird nach Zuteilung der Bausparsumme das Bauspardarlehen ausgezahlt. Es wird zu 100 Prozent ausgezahlt und bei den meisten Tarifen jährlich mit konstant 5 oder 4,5 Prozent verzinst. Das Bauspardarlehen darf nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Bauspardarlehen sind in der Regel durch ein Grundpfandrecht zu sichern.
BausparguthabenAuf dem Bausparkonto werden die eingezahlten Sparbeiträge und die Zinsen dem Bausparer gutgeschrieben.
BausparsummeBausparverträge werden über eine vom Bausparer festgelegte Bausparsumme abgeschlossen. Sie umfasst das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen.
BauspartarifDer Bauspartarif enthält die wichtigen Elemente wie beispielsweise die Höhe der Spar- und Tilgungsbeiträge, die Gebühren und Entgelte, die Höhe der Guthaben- und Darlehenszinsen und die Bestimmungsgrößen für die Zuteilung (Mindestansparzeit und Mindestansparsumme).
BausparvertragAuf Grund des Vertrages mit einer Bausparkasse erwirbt der Bausparer nach Leistung von Sparbeiträgen (Bauspareinlagen) einen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens. Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Summe abgeschlossen, welche die Bezugsgröße für die Spar- und Tilgungsbeiträge und die Mindestansparung ist. Nach Zuteilung des Bausparvertrages erhält der Bausparer die Bausparsumme, bestehend aus seinem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen, ausgezahlt.
BauträgerAls Bauträger gilt, wer Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereitet oder durchführt und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwendet (§ 34c Abs. 1 Nr. 2a Gewerbeordnung).
BauträgermodellSteuermodell, basierend auf dem Abschluss eines Kaufvertrages über die Errichtung eines schlüsselfertigen Gebäudes von einem Bauträger, bevor mit dem Bau begonnen wird. Es ermöglicht dem Käufer von zur Vermietung vorgesehenen Wohnimmobilien im Gegensatz zum Erwerbermodell den Abzug von Finanzierungskosten als Werbungskosten.
BauwesenversicherungEine Bauwesenversicherung wird heutzutage als Bauleistungsversicherung bezeichnet. Diese Versicherung wird in Anspruch genommen, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Als Verursacher können Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus auftreten.
BebauungsplanIn einem Bebauungsplan werden die zulässigen baulichen Nutzungsarten rechtsverbindlich festgesetzt. Folglich sind hierin alle wesentlichen Angaben in Bezug auf die künftige Gestaltung des Gebiets zu finden. Er beinhaltet beispielsweise die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse und die Mindestgröße der Baugrundstücke.
BelastungsrechnerUm nicht in eine stetig wachsende Schuldenfalle zu gerate, ermittelt der Belastungsrechner überschlägig Ihre maximale Finanzierungssumme und die Grenze Ihrer monatlichen Belastung.
BeleihungDie zu finanzierende Immobilie wird in den meisten Fällen als Sicherheit für den Baukredit beansprucht. Durch die Beleihung sichern sich Kreditinstitute gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit seitens des Kreditnehmers ab. Die Höhe der Beleihung ist abhängig von dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze der Immobilie.
BeleihungsauslaufDer Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert - demzufolge beliehen - wird. Der Beleihungsauslauf bezieht sich auf den Beleihungswert einer Immobilie, nicht auf den Kaufpreis. Als Beispiel: Die Immobilie kostet 250.000 EUR. Bei einem Sicherheitsabschlag von 10% beträgt der Beleihungswert 225.000 EUR. Wird nun ein Darlehen in Höhe von 150.000 EUR benötigt, beläuft sich der Beleihungsauslauf somit auf 66,67%.
BeleihungsgrenzeKreditinstitute dürfen nur bis zu einer festgelegten Grenze Immobilien beleihen. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Immobilie als Absicherung für das Darlehen dienen kann. Die Grenze richtet sich nach den maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften der jeweiligen Institute.
BeleihungsobjektBeleihungsobjekte können Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen sein. Diese Beleihungsobjekte dienen als Sicherheit für die Baufinanzierung. Die Absicherung der Bank erfolgt in der Regel durch die Eintragung einer Grundschuld.
BeleihungswertDer Beleihungswert ist eine von dem jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegte Größe unterhalb des Verkehrswertes einer Immobilie. Der Beleihungswert entspricht in der Regel dem Wert, der unter den gegebenen Umständen bei einem späteren Verkauf erzielt werden kann.) Beleihungswert = Verkehrswert - Sicherheitsabschlag
BemusterungBei einer Bemusterung müssen sich die Käufer eines Fertighauses oder einer Bauträgerimmobilie mit der Wahl der Ausstattung auseinandersetzen. Fliesen, Eingangstür, Dachziegel oder Türgriffe - jedes Detail wird bei der Bemusterung festgelegt. Erst nach diesem Termin steht der tatsächliche Kaufpreis fest, da von der Grundausstattung abweichende Sonderwünsche den Kaufpreis erhöhen.
BereitstellungszinsBereitstellungszinsen sind Entgelte für die vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3% p.a. bzw. 0,25% pro Monat.
BetriebskostenAls Betriebskosten bezeichnet man Kosten für den laufenden Betrieb und den Unterhalt einer Immobilie, beispielweise Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungs- und Haftpflichtbeiträge oder Reparaturen.
BewirtschaftungskostenAls Bewirtschaftungskosten bezeichnet man Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei Arten von Bewirtschaftungskosten, umlagefähige und nicht umlagefähige. Demnach können dem Mieter umlagefähige Bewirtschaftungskosten, wie beispielsweise Müllabfuhr, Straßenreinigung, etc. in Rechnung gestellt werden. Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, wie Verwalterkosten oder Instandhaltungsrücklagen muss der Vermieter hingegen allein tragen.
BIPAbkürzung für Bruttoinlandsprodukt (siehe Bruttoinlandsprodukt).
BJAbkürzung für Baujahr (siehe Baujahr).
BlockhausAls Blockhaus wird ein Holzhaus bezeichnet, welches aus Rund- oder Vierkantbalken gebaut wird.
BLZAbkürzung für Bankleitzahl (siehe Bankleitzahl).
BodenrichtwertEin Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, der aus den Kaufpreisen von Grundstücken, unter Berücksichtigung seines Entwicklungszustands ermittelt wird.
BodenwertAls Bodenwert versteht sich der Wert des Grundstücks. Dieser Wert ist abhängig von der Größe, Lage, Zuschnitt, Beschaffenheit und dem Grad der Erschließung. Der Bodenwert berechnet sich: Quadratmeterpreis (inkl. Erschließung, aber ohne Grundstückserwerbskosten) x Grundstücksgröße
BonitätIst die Darlehensgewährung unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten vertretbar, bezeichnet dies die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit. Für die Beurteilung der persönlichen Bonität des Darlehensnehmers, wird eine Schufa-Auskunft eingeholt. Die sachliche Bonität wird hingegen anhand sämtlicher Unterlagen bezüglich des Einkommens und der Ausgaben geprüft.
BruttoinlandsproduktDas Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Es misst den Wert (Marktpreis) der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (bereinigt um die Vorleistungen für Produktion und Dienstleistungen). Die meist jährliche Veränderungsrate des preisbereinigten BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften.
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ist eine neue Behörde, in der die Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht zu einer sogenannten Allfinanzaufsicht zusammengeführt werden sollen. Die ehemaligen mit der Aufsicht beauftragten Behörden (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) gehen in der neuen Anstalt auf.
BürgschaftEine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger einer dritten Person. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, bei Nichtzahlung des Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten (Schuldners) einzustehen - der Bürge haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft).
CO2-GebäudesanierungsprogrammMit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm erhalten Eigentümer eines Altbaus günstige Darlehen für Umbauarbeiten, welche den Energieverbrauch der Immobilie deutlich senken. Gewährt wird dieses Programm durch die KfW. Dieses Programm kann über ClassicHyp beantragt werden.
CourtageDie Courtage ist der "Lohn" eines Maklers für einen Vertragsabschluss. Bei einer Vermietung liegen die üblichen bei ein bis zwei Monatsmieten. Bei Grundstücks- oder Immobilienvermittlungen werden 3% bis 6% des Kaufpreises fällig.
DarlehensbedingungenDarlehensbedingungen werden durch die Kreditinstitute verfasst und beinhalten beispielsweise die Höhe des Zinssatzes, den Auszahlungsbetrag, die Dauer der Zinsbindung und/oder die Art und Höhe der Tilgung und die Art der Tilgungsverrechnung.
DarlehensgeberDer Darlehensgeber überlässt dem Darlehensnehmer für einen festgelegten Zeitraum eine Geldsumme, für die üblicherweise Zinsen berechnet werden. Die Zinszahlungen des Darlehensnehmers verkörpern den Gewinn des Darlehensgebers.
DarlehensnehmerDer Darlehensnehmer ist verpflichtet, innerhalb eines festgelegten Zeitraums, die überlassene Geldsumme samt Darlehenszinsen an den Darlehensgeber zu entrichten.
DarlehensvertragTypischer Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer für eine bestimmte Zeit eine Geldsumme überlässt, wofür dieser im Gegenzug Darlehenszinsen entrichtet (§ 488 BGB).
Degressive AbschreibungIn bestimmten Fällen kann das Wirtschaftsgut degressiv (in fallenden Jahresbeträgen) abgeschrieben werden. Ein großer Vorteil liegt in den anfangs hohen Abschreibungen, speziell mit der steuermindernden Wirkung des ersten Jahres.
DHAbkürzung für Doppelhaus (siehe Doppelhaus).
DHHAbkürzung für Doppelhaushälfte (siehe Doppelhaushälfte).
DienstleistungsvertragDurch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Dienstvertrages können Dienste jeder Art sein (§ 611 BGB).
DoppelhausAls Doppelhaus wird ein Mehrfamilienhaus mit zwei unabhängigen Eingängen und Treppenhäusern bezeichnet. Ein Doppelhaus ähnelt einem Einfamilienhaus, nur dass sich bei einem Doppelhaus beide Gebäude eine gemeinsame Grundstücks- und Gebäudegrenze teilen.
DoppelhaushälfteAls Doppelhaushälfte (DHH) wird ein Mehrfamilienhaus mit zwei unabhängigen Eingängen und Treppenhäusern bezeichnet. Eine Doppelhaushälfte ähnelt einem Einfamilienhaus, nur dass sich bei einem Doppelhaus beide Gebäude eine gemeinsame Grundstücks- und Gebäudegrenze teilen.
EffektivzinsMit dem Effektivzins ist der effektive Jahreszins gemeint. Der effektive Jahreszins stellt die als jährlicher Prozentsatz anzugebenden Gesamtkosten eines Kredits dar. Er weicht in der Regel von dem im Kreditvertrag enthaltenen Nominalzins ab.
EFHAbkürzung für Einfamilienhaus (siehe Einfamilienhaus).
EigenheimzulageDie Eigenheimzulage kann als staatliche Förderung nicht mehr in Betracht gezogen werden, sie wurde bereits zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Um dennoch einen positiven Nutzen ziehen zu können, haben Bauherren die Möglichkeit, über KfW-Darlehen an preiswerte Darlehen zu gelangen. Vermieter profitieren unterdessen von steuerlichen Vergünstigungen, wie beispielsweise Abschreibungen. Zudem bieten die Länder für den Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder bei dem jeweiligen Bürgermeisteramt.
EigenkapitalAls Eigenkapital bezeichnet man das vorhandene Vermögen. Dazu gehören das Bausparguthaben, das Bankguthaben, die Barmittel, ein Arbeitgeberdarlehen, Fondanteile, Wertpapiere, unbelasteter Immobilienbesitz, etc. Eigenleistungen am Gebäude können auch als Eigenkapital deklariert werden.
EigenleistungAls Eigenleistung bezeichnet man die Mithilfe am Neubau. Die Eigenleistung enthält den Einsatz der eigenen Arbeitskraft, die Hilfe von Bekannten und das bereitstellen von kostenlosem Baumaterial.
EigennutzungEine Eigennutzung liegt vor, wenn die Immobilie für eigene Wohnzwecke genutzt wird.
EigentumAls Eigentümer gilt der, der alle Rechte an einem Gut besitzt (Kreditnehmer). Zu beachten ist jedoch, dass solange noch nicht alle Kreditraten durch den Kreditnehmer beglichen sind, die Bank einen Eigentumsvorbehalt besitzt.
EigentumswohnungEine Eigentumswohnung (ETW) ist meist Teil eines Mehrfamilienhauses.
EinfamilienhausEin Einfamilienhaus (EFH) wird durch eine einzelne Familie bzw. Partei zu Wohnzwecken genutzt und enthält daher nur eine Wohnung.
EinkommenDas Einkommen bezeichnet die regelmäßigen Einnahmen einer Person. Im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist das Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte (Einkünfte abzgl. Werbungskosten, Alterentlastungsbetrag, etc.), vermindert um die Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen, etc.) und die außergewöhnliche Belastung (Scheidungskosten, Krankheitskosten, etc.).
EinkommensnachweisEinkommensnachweise bezeichnen Aufzeichnungen bzgl. des eigenen Einkommens. Hierzu gehören die Einkommenssteuerbescheide, eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, die Bilanzen mit Gewinn- und Verlustberechnung sowie alle anderen Belege, die jegliches Einkommen nachweisen. Einkommensnachweise dienen der Festlegung der Kreditwürdigkeit und Berechnung der monatlichen Belastung.
EinkunftsartenIm Sinne des deutschen Einkommensteuerrechts unterscheidet man sieben Einkommensarten. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Sonstige Einkünfte.
EinkünfteEinkünfte bezeichnen den Überschuss bzw. Verlust, der nach Abzug aller Ausgaben und Werbungskosten verbleibt.
Einkünfte aus GewerbebetriebEinkünfte aus Gewerbebetrieb (GewB) erzielt, wer ein gewerbliches Unternehmen betreibt (§ 15 EStG).
Einkünfte aus KapitalvermögenEinkünfte aus Kapitalvermögen (KapV) erzielt, wer beispielsweise Gewinnanteile (Dividenden) aus Aktien oder Gewinnanteile aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter bezieht (§ 20 EStG).
Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftEinkünfte aus Land- und Fortwirtschaft (L+F) erzielt, wer eine Landwirtschaft, eine Forstwirtschaft, einen Weinbau und/oder Gartenbau, etc. betreibt (§ 13 EStG).
Einkünfte aus nicht selbstständiger ArbeitPersonen denen beispielsweise Gehälter, Löhne oder Pensionszahlungen zustehen, beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ((n.s.A.) (§ 19 EStG)).
Einkünfte aus selbstständiger ArbeitEinkünfte aus selbständiger Arbeit (s.A.) erzielt, wer freiberuflich tätig wird. Freiberufler sind beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Journalisten, Architekten, Heilpraktiker, Dolmetscher und/oder beratende Volks- und Betriebswirte (§ 18 EStG).
Einkünfte aus Vermietung und VerpachtungEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V+V) erzielt, wer beispielsweise eigene Grundstücke und/oder Gebäude gegen ein entsprechendes Entgelt vermietet/verpachtet (§ 21 EStG).
EinliegerwohnungAls Einliegerwohnung (ELW) wird eine abgeschlossene Wohnung bezeichnet, die sich innerhalb eines Einfamilienhauses befindet.
ELWAbkürzung für Einliegerwohnung (siehe Einliegerwohnung).
EndfinanzierungAls Endfinanzierung bezeichnet man einen langfristigen Kredit, dessen Ausreichung häufig von bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise der Eintragung von Grundpfandrechten zu Gunsten des Kreditgebers abhängt.
EnergiesparverordnungDie damalige Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung wurde zum 1. Januar 2002 durch die Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt. Das Ziel der Energiesparverordnung liegt in der Reduzierung des Energiebedarfs und der damit verbundenen Minderung der CO2-Emissionen.
EnEVAbkürzung für Energiesparverordnung (siehe Energiesparverordnung).
ErbbaurechtSiehe Erbpacht
ErbbauzinsDer Erbbauzins ist die wiederkehrende Entgeltzahlung des Bauherrn für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen und im Voraus nach Zeit und Höhe für die gesamte Laufzeit festzulegen.
ErbpachtErbpacht ist ein anderer Begriff für Erbbaurecht. Ein solches Recht ist in der Regel auf 99 Jahre begrenzt und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Als Gegenleistung zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.
ErhaltungsaufwandAls Erhaltungsaufwand können lt. Einkommensteuergesetz alle Aufwendungen, die für die Instandhaltung und Renovierung einer Immobilie anfallen, steuerlich abgesetzt werden. Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden können als Werbungskosten im Jahr der Rechnungszahlung sofort in einem Betrag als Werbungskosten abgesetzt werden. Sollten durch die Modernisierungsarbeiten zeitgemäße (beispielsweise Heizungssystem, Wasserleitungen, etc.) und substanzerhaltende Renovierungen an der Immobilie durchgeführt werden und diese demzufolge den Gebrauchswert erhöhen, zählen sie zu den Herstellungskosten.
Erhöhte AbschreibungenModernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden, welche dem Denkmalschutz nach § 7 i EStG unterliegen oder nach § 7 h EStG in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten liegen, können auf Antrag über einen Zeitraum von zehn Jahren mit bis zu 10% der begünstigten Kosten abgeschrieben werden.
ErschließungBeinhaltet alle Aktivitäten, die benötigt werden um ein Grundstück für den Bau vorzubereiten. Dazu zählen der Anschluss des Grundstücks an die Wasser- und Abwasserversorgung und die Anbindung an das Gas-, Strom- und Telefonnetz. Verantwortlich für die Anbindung ist in der Regel die Gemeinde. Grundstückseigentümer werden allerdings an den Erschließungskosten beteiligt.
ErschließungskostenErschließungskosten sind Aufwendungen um ein Grundstück für einen Bau vorzubereiten. Dazu gehören die Kosten für den Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege und an die Wasser- und Energieversorgung.
ErtragswertSpeziell bei vermieteten Mehrfamilienhäusern bildet der Ertragswert die Grundlage zur Berechnung des Beleihungswertes. Die Berechnungsbasis bilden die Erträge aus Mieten und Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Diese werden auf die Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet.
ErwerbskostenZu den Erwerbskosten zählen alle Kosten, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen. Dazu gehören die Maklerprovision, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten und Kosten für den Grundbucheintrag und Bodenuntersuchungen. Bei Immobilien die nicht der Selbstnutzung unterliegen, können die Erwerbskosten steuerlich abgesetzt werden.
EtageEine Etage unterteilt ein Gebäude in verschiedene Bereiche. Hierbei unterscheidet man die einzelnen Etagen meist mit Hilfe von Zahlen, wie beispielsweise die 1. Etage, die 2. Etage, etc.
ETWAbkürzung für Eigentumswohnung (siehe Eigentumswohnung).
FachwerkhausAls Fachwerkhaus wird ein Haus mit einem tragenden Gerüst aus Holz bezeichnet, dessen Zwischenräume mit einer Mischung aus Holz und Lehm oder Ziegeln ausgefüllt sind.
FassadeDie Fassade ist neben der Eingangstür die Visitenkarte des Hauses. Von deren Gestaltung und Pflege hängt der Gesamteindruck eines Bauwerks ab. Immer war die Fassade auch das Spiegelbild der gesellschaftlichen Stellung des Hausbesitzers, zugleich wurde und wird sie geprägt vom jeweiligen Zeitgeist.
FerienhausAls Ferienhaus wird ein Objekt bezeichnet, das nicht den Hauptwohnsitz einer Person bzw. Familie darstellt. Genutzt werden kann ein Ferienhaus als weitere Einkunftsquelle (Vermietung an Feriengäste) oder aus rein privatem Vergnügen (zu 100% privat genutztes Ferienhaus).
FerienwohnungAls Ferienwohnung (FeWo) wird ein Objekt bezeichnet, das nicht den Hauptwohnsitz einer Person bzw. Familie darstellt. Genutzt werden kann eine Ferienwohnung als weitere Einkunftsquelle (Vermietung an Feriengäste) oder aus rein privatem Vergnügen (zu 100% privat genutzte Ferienwohnung).
FertighausAls Fertighaus bezeichnet man ein Objekt, dessen Bestandteile industriell vorgefertigt und in Einzelteilen an die Baustelle geliefert werden (siehe Fertigteilhaus). Vor Ort übernimmt ein Handwerkerteam den Aufbau und übergibt im Normalfall innerhalb kürzester Zeit ein schlüsselfertiges Haus.
FertigteilhausAls Fertigteilhaus bezeichnet man ein Objekt, dessen Bestandteile industriell vorgefertigt und in Einzelteilen an die Baustelle geliefert werden (siehe Fertighaus). Vor Ort übernimmt ein Handwerkerteam den Aufbau und übergibt im Normalfall innerhalb kürzester Zeit ein schlüsselfertiges Haus.
FestdarlehenEin Festdarlehen ist ein langfristiges Darlehen, bei dem am Ende der Zinsbindung der Gesamtbetrag in einer Summe zurückgezahlt wird. Während der Zinsbindung sind nur die Zinsen zu entrichten. Für die Tilgung eines solchen Darlehens werden häufig Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Investmentfonds bespart.
FestzinsHierunter versteht man den bei Hypothekendarlehen für einen bestimmten Zeitraum festgeschriebene Zinssatz. Eine Darlehenskündigung ist in dieser Zeit nicht möglich. Lediglich bei einer Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren kann das Darlehen unter Beachtung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden.
FestzinsdarlehenBei einem Festzinsdarlehen werden die Konditionen durch die Bank für einen vorher bestimmten Zeitraum garantiert, unabhängig davon, ob die Zinsen steigen oder fallen. Das Gegenteil eines Festzinsdarlehens ist ein Gleitzinsdarlehen.
FeuerversicherungEine Feuerversicherung deckt Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Im Schadensfall sollte sie die gesamten Reparaturkosten des Gebäudes (Neuwertversicherung) übernehmen. Grundvoraussetzung für die Finanzierung einer Immobilie ist der Nachweis einer vorhandenen Brandversicherung.
FeWoAbkürzung für Ferienwohnung (siehe Ferienwohnung).
FinanzierungsplanDer Finanzierungsplan ist eine detaillierte Aufstellung der Herstellungs- und Erwerbskosten, sowie der für die Finanzierung einzusetzenden Eigen- und Fremdmittel. Der Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Differenz der Gesamtkosten und der Eigenmittel. Im Anschluss wird für den Darlehensnehmer ein Tilgungsplan erstellt, der die anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen enthält.
FKAbkürzung für Fremdkapital (siehe Fremdkapital).
FlurkarteAls Flurkarte bezeichnet man eine Landkarte, die alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet. Diese Karte kann beim zuständigen Katasteramt eingesehen und angefordert werden.
FlurstückFlurstück dient als Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche, die eine genaue Identifizierung dieser Fläche ermöglicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
Forward-DarlehenMit Hilfe eines Forward-Darlehens können sich Darlehensnehmer bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen in der Zukunft sichert. Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann. Häufig wird diese Darlehensform genutzt, wenn die Zinsbindung des bestehenden Darlehens erst in zwölf bis 60 Monaten ausläuft, das aktuelle Zinsniveau jedoch gesichert werden soll.
Forward-KonditionsrechnerMit dem Forward-Rechner können Sie sich Ihre Zinskonditionen berechnen, die Sie sich nach Ablauf Ihrer Zinsbindung und bei Aufnahme eines nachfolgenden Forward-Darlehen sichern können. Dies ist sinnvoll, wenn Sie von den momentanen Zinssätzen profitieren wollen.
FremdkapitalDer Begriff Fremdkapital umfasst alle Finanzierungsmittel, die dem Darlehensnehmer von Dritten (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, öffentliche Stellen oder Familie/Freunde) zur Verfügung gestellt werden.
FremdwährungsdarlehenEin Fremdwährungskredit ist nichts anderes als eine Spekulation auf Zinsen und Währungen. Wie bei anderen Spekulationsgeschäften ist daher sowohl der Einstiegs- als auch der Ausstiegszeitpunkt entscheidend: Das sogenannte "Switchen". Niemand, der einen Fremdwährungskredit aufnimmt, plant, bis zum Ende der Laufzeit des Kredits in der Fremdwährung zu bleiben. Vielmehr möchte er zu einem günstigen Zeitpunkt wieder in die Heimwährung zurückwechseln, bei der nächsten Gelegenheit wieder retour usw. Fremdwährungskredite werden hauptsächlich in Yen bzw. Schweizer Franken abgeschlossen, da das Zinsniveau dieser beiden Währungen seit langer Zeit unter dem des Euro liegt. Je länger die Situation dabei gleich bleibt, desto besser steigen Sie als Kreditnehmer aus.
FTHAbkürzung für Fertigteilhaus (siehe Fertigteilhaus).
FW-DarlehenSiehe Forward-Darlehen.
FörderungDer Staat fördert außer durch steuerliche Vergünstigungen (Abschreibungen) den Wohnungsbau durch zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Förderung des WohneigentumsUm die Wohneigentumsquote innerhalb der BRD zu erhöhen, wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen staatliche Förderungen eingeführt. Einerseits wurde dies durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht, andererseits besteht die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Die staatliche Förderung wurde jedoch mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.
GeldbeschaffungskostenGeldbeschaffungskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Dazu gehören beispielsweise Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten, Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld, etc.
GemeinschaftseigentumDieser Begriff taucht meist in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf. Zum Gemeinschaftseigentum gehören die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Hierzu zählen alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind, wie beispielsweise Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten.
GesamtschuldnerSollten mehrere Darlehensnehmer gemeinschaftlich für einen Kredit haften, spricht man von einer gesamtschuldnerischen Haftung. Jeder Gesamtschuldner ist damit unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei. Sie darf jedoch die Leistung nur einmal verlangen.
GeschossEin Geschoss unterteilt ein Gebäude in verschiedene Bereiche. Man unterscheidet meist zwischen dem Kellergeschoss oder Untergeschoss, dem Erdgeschoss, dem Obergeschoss und dem Dachgeschoss.
GewBAbkürzung für Gewerbebetrieb (siehe Einkünfte aus Gewerbebetrieb).
Gewässerschaden- haftpflichtversicherungWenn Sie eine Ölheizung und demzufolge einen Öltank besitzen, haften Sie in einem Schadensfall für alle auftretenden Schäden und deren Folgen in unbegrenzter Höhe. Mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung können Sie sich gegen dieses Risiko absichern.
GleitzinsdarlehenBei dem Gleitzinsdarlehen ändern sich die Konditionen in Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinssatzes.
GlobalbelastungEine Globalbelastung liegt vor, wenn ein Grundpfandrecht auf mehreren Grundstücken lastet. Dabei haftet jedes Grundstück für den Gesamtbetrag des Grundpfandrechts. Die Grundpfandrechtsgläubiger sichern sich hiermit gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab, da sie alle oder eine beliebige Auswahl der Grundstücke zur Abgeltung ihrer Forderungen verwerten können.
GrdStAbkürzung für Grundsteuer (siehe Grundsteuer).
GrdstAbkürzung für Grundstück (siehe Grundstück).
GrEStAbkürzung für Grunderwerbsteuer (siehe Grunderwerbsteuer).
GrundbuchDas Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks beinhaltet. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die Eigentumsverhältnisse. Außerdem enthält es eine Aufstellung der Rechte an anderen Grundstücken sowie der Lasten und Beschränkungen. Jeder mit berechtigtem Interesse kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d.h. auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.
GrundbuchamtDas Grundbuchamt ist Teil des Amtsgerichts. Hier werden die Grundbücher und Grundakten geführt. Für Grundbuchauszüge und Einsichten in das Grundbuch muss man sich an das Grundbuchamt wenden.
GrundbuchauszugEin Grundbuchauszug enthält eine vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die beim zuständigen Grundbuchamt von jedem mit berechtigtem Interesse angefordert werden kann.
GrundbucheinsichtBei berechtigtem Interesse kann das Grundbuch beim Grundbuchamt eingesehen werden. Käufer und Eigentümer haben grundsätzlich ein berechtigtes Interesse und können somit jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.
GrundbuchkostenGrundbuchkosten entstehen durch die Eintragung der Eigentumsverhältnisse sowie der etwaigen Rechte und Lasten des Grundstücks.
GrundbuchrechnerMit dem Grundbuchrechner ermitteln Sie die ungefähren Notar- und Gerichtskosten anhand Ihrer Vorgaben. Geschätzt werden können beispielsweise die Kosten für die Eintragung einer Grundschuld nach dem Kauf einer Immobilie oder die Löschung einer Grundschuld. Eine exakte Aussage über die anfallenden Kosten kann nur der jeweilige Notar bzw. das Grundbuchamt treffen.
GrunddienstbarkeitenBei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um Rechte Dritter an dem jeweiligen Grundstück. Sie sind in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Typische Grunddienstbarkeiten sind Wegerechte, Leitungsrechte sowie Geh- und Fahrtrechte.
GrunderwerbsteuerDie Grunderwerbsteuer ist beim Kauf bebauter und/oder unbebauter Grundstücke fällig. Seit dem 1. Januar 1997 beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises.
GrundflächenzahlDie im Bebauungsplan festgesetzte Zahl gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,5 dürften beispielsweise 50% des Grundstücks bebaut werden. Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten sind grundsätzlich in die Rechnung mit einzubeziehen.
GrundpfandrechtMit einem Grundpfandrecht sichert ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Immobilienbesitzer ab. Hierfür wird beispielsweise eine Hypothek oder eine Grundschuld eingetragen.
GrundschuldEine Grundschuld wird meist zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Damit sichert dieser seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer ab. Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie. Sie kann auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch aufgeführt sein.
GrundschuldbestellungMit der Grundschuldbestellung stimmt der Eigentümer der Belastung seiner Immobilie zu. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden und ist mit dem Antrag auf Eintragung in das Grundbuch verbunden.
GrundschuldzinsDer Grundschuldzins wird zusammen mit der Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Während die Höhe der Grundschuld meist dem Darlehensbetrag entspricht, weicht der Grundschuldzins erheblich vom Darlehenszins ab. Hierdurch deckt der Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung weitere Forderungen wie beispielsweise ausstehende Zinszahlungen oder Kosten für Zwangsversteigerung.
GrundsteuerDie Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und bezieht sich auf den Grundbesitz. Die Höhe ist abhängig von dem jeweiligen Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinde ab.
GrundstückEin Grundstück ist ein räumlich exakt abgetrennter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts eingetragen ist. Die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Gebäude gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks.
GrundstückskaufvertragGrundstückskaufvertrag ist eine besondere Form des Kaufs. Es ist ein Kaufvertrag über ein Grundstück, der der notariellen Beurkundung bedarf.
GutachtenEin Gutachten (Stellungnahme) enthält eine vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel.
GutachterGutachter ist also derjenige, der eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet mit überdurchschnittlichem Fachwissen abgibt. Als Gutachter für Grundstücksbewertung wird u. a. ein Mitglied des Gutachterausschusses i. S. d. § 192 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnet.
GutachterkostenGutachterkosten fallen an, wenn ein Gutachter (Sachverständiger) einbezogen wird um eine vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel zu erstellen.
GuthabenzinsenEntgelt für das zur Verfügung gestellte Sparguthaben.
HanghausAls Hanghaus bezeichnet man ein Objekt, welches sich an direkter Hanglage befindet. Ein Hanghaus kann beispielsweise ein Einfamilien- und/oder Mehrfamilienhaus sein.
Haus- und Grundbesitz- haftpflichtversicherungAls Eigentümer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, Ihr Objekt in einem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten. Wenn dennoch Personen oder Sachwerte geschädigt werden, müssen Sie Schadenersatz leisten. Gegen dieses Risiko können Sie sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.
HausratversicherungMit Hilfe der Hausratversicherung, können alle im Haushalt zur Einrichtung gehörenden beziehungsweise zum Gebrauch gehörenden Gegenstände versichert werden.
HerstellungskostenHerstellungskosten sind Aufwendungen, die bei der gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes anfallen. Hierzu gehören Baukosten, Architektenhonorare, Kosten für Außenanlagen und Gebühren für die Baugenehmigung.
Hessen-BaudarlehenWenn Sie in Hessen Wohneigentum zur eigenen Nutzung neu errichten oder erwerben wollen, können Sie ein Hessen-Baudarlehen (HBD) des Landes Hessen erhalten. Dafür müssen Sie die Bedingungen der Landesrichtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums erfüllen. Das Hessen-Baudarlehen richtet sich in erster Linie an Familien mit Kindern. Der Förderantrag ist vor dem Baubeginn / dem Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.
Hessen-DarlehenDas Land Hessen fördert den Erwerb vorhandenen Wohnraums zur Eigennutzung mit einem Hessen-Darlehen Bestandserwerb. Dafür müssen Sie die Bedingungen der Landesrichtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums - Erwerb vorhandenen Wohnraums - erfüllen. Das Hessen-Darlehen richtet sich in erster Linie an Familien mit Kindern. Der Förderantrag ist vor dem Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.
HHAbkürzung für Hanghaus oder Holzhaus (siehe Hanghaus bzw. Holzhaus).
HKAbkürzung für Herstellungskosten (siehe Herstellungskosten).
HolzhausAls Holzhäuser bezeichnet man Wohngebäude, die größtenteils aus Holz gebaut werden.
HypothekMit einer Hypothek können Gläubiger ihre Forderung gegenüber dem Immobilieneigentümer durch das Grundstück absichern. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek abhängig von der ihr zugrunde liegenden Forderung. Ist die persönliche Forderung bezahlt, erlischt auch die Hypothek. Heutzutage sind Hypotheken weitestgehend durch Grundschulden ersetzt worden (Reduzierung von Kosten und Arbeitsaufwand).
HypothekenbankDie Hauptaufgabe von Hypothekenbanken liegt in der Gewährung von mittel- und langfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken- und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Hypothekenbanken (auch Realkreditinstitute genannt) unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen.
HypothekendarlehenEin durch ein Grundpfandrecht gesichertes langfristiges Darlehen. Um den Hypothekendarlehensnehmer gegen kurzfristige Zinsschwankungen abzusichern, wird der vereinbarte Zins für einige Jahre festgeschrieben.
HypothekenpfandbriefeHypothekenpfandbriefe sind Schuldverschreibungen, die von Hypothekenbanken ausgegeben werden. Sie dienen den Banken zur Refinanzierung von Hypothekendarlehen.
ImmobilieAllgemeine Bezeichnung für unbebaute oder bebaute Grundstücke aller Art einschließlich der darauf errichteten Gebäude.
ImmobilienfinanzierungDie meisten Menschen benötigen eine Immobilienfinanzierung, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Hierfür nehmen sie einen Kredit bei einer Bank auf und zahlen diesen über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten wieder zurück. Wenn ein Kreditnehmer seine Immobilienfinanzierung über uns beantragt, entfallen die Anfragen und Angebotsvergleiche bei den Banken. Der Kunde erhält - ohne viel Aufwand - ein auf ihn abgestimmtes und günstigstes Finanzierungsangebot.
InstandhaltungskostenInstandhaltungskosten entstehen durch die Beseitigung der üblichen und gebrauchsbedingten Abnutzung bei Immobilien. Darunter fallen regelmäßige Schönheitsreparaturen oder die Instandhaltung der Heizungsanlage etc. Instandhaltungskosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
InstandhaltungsrücklageDie Instandhaltungsrücklage ist ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WEG) vorgeschriebener, regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen. Im Allgemeinen liegt er zwischen 0,8% und 1,0% p.a. der Herstellungskosten.
InvestmenttilgungInvestmenttilgung ist eine neuartige Tilgungsform von Immobiliendarlehen im Rahmen einer zu vereinbarenden Tilgungsaussetzung. Statt der üblichen annuitätischen Tilgung erfolgt die Besparung einer oder mehrerer Investmentfonds (Aktien und/oder Renten, etc.), die zur Sicherung der Darlehensrückzahlung an das kreditgebende Institut abgetreten werden.
JahreseinkommenDas Jahreseinkommen spielt eine wichtige Rolle bei der Prüfung von Ansprüchen auf Förderung durch öffentliche Mittel im Wohnungsbau und bei der Höhe derselben. Nach § 25 II. WoBauG ist das Jahreseinkommen die Summe der im vergangenen Kalenderjahr bezogenen positiven Einkünfte in Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Abweichend sind die Einkünfte des laufenden Jahres oder das Zwölffache der Einkünfte des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn sie voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger sind als die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres. Wird das Zwölffache der Einkünfte des letzten Monats zugrunde gelegt, so sind auch die Einkünfte anzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Für die Feststellung des Jahreseinkommens gelten die Vorschriften des EStG über die Einkunftsermittlung, steuerfreie Einnahmen (besonders das Kindergeld nach der Kindergeldgesetzgebung) sind nicht anzurechnen.
JahresleistungDie Jahresleistung (Annuität) berechnet sich bei einem Annuitätendarlehen aus dem Darlehensnominalbetrag, dem Zinssatz und dem Tilgungssatz. Hierzu folgendes Beispiel zur Erklärung: Nominalbetrag des Darlehens 250.000 EUR, Zinssatz 5%, Tilgungssatz 1%: Jahresleistung = 250.000 × (5+1) / 100 = 15.000 EUR. Da die Jahresleistung immer gleichbleibend ist, die Restschuld sich aber stetig verringert, vermindert sich mit fortlaufender Tilgung der Zinsanteil, und der Tilgungsanteil steigt entsprechend.
JahresreinertragDer Jahresreinertrag eines Objektes ist der Jahresrohertrag (Kaltmiete) abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten.
JahresrohertragDer Jahresrohertrag eines Objektes entspricht der jährlichen Bruttokaltmiete (Mieterträge inklusive umlagefähigen Betriebskosten).
JahreszinsSiehe Efektivzins.
KalenderwocheKalenderwochen beginnen mit dem Montag. Jede Woche gehört immer zu einem Kalenderjahr, wodurch aber bestimmte Tage am Jahresanfang oder -ende zu einem anderen Jahr gehören können als ihre Kalenderwoche. Da Kalenderjahre ein oder zwei Tage mehr haben als die 364 Tage, die genau 52 Wochen entsprächen, haben die meisten Jahre 52, manche aber 53 Kalenderwochen.
KaltmieteDie Kaltmiete bezeichnet den Teil der Mietkosten, der nur auf die Überlassung von beispielsweise den Räumlichkeiten entfällt.
KapVAbkürzung für Kapitalvermögen (siehe Einkünfte aus Kapitalvermögen).
KatasteramtDas Vermessungs- bzw. Katasteramt hat u.a. die behördliche Aufgabe, das Grundstückskataster durch Erfassung (Vermessung) von Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) vorzuhalten, zu bearbeiten und aktuell zu halten.
KaufvertragDurch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (§ 433 BGB).
KellerwohnungAls Kellerwohnung bezeichnet man eine Wohnung, bei der aufgrund ihrer Konzipierung der Fußboden unter dem Niveau der Erdoberfläche liegt (siehe Souterrainwohnung). Zudem befinden sich in ihrem Umfeld meist Kelleranlagen mit technischen Geräten wie beispielsweise der Heizungstechnik.
KfWKfW ist die Abkürzung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses bundeseigene Institut vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden sollen. Die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden. Dies kann im Zuge einer Finanzierungsanfrage auch bei ClassicHyp erfolgen.
KfW-WohneigentumsprogrammDas von der KfW angebotene Wohneigentumsprogramm eignet sich, wenn Sie eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben möchten. Dieses Programm können Sie über ClassicHyp beantragen.
KfW40 / KfW40-HausUm für den Bau eines Niedrigenergiehauses Fördermittel durch die KfW-Bank zu erhalten, ist die Hauseinstufung unter Berücksichtigung des primären Energieverbrauchs maßgebend. Ein KfW40-Haus hat einen maximalen Energieverbrauch von 40 kWh/m²a (40 Kilowatt-Stunden pro m² Wohnfläche und Jahr). Sollte dieser Wert nicht überschritten werden, gilt das Objekt als KfW40-Haus. Dieses Programm kann über ClassicHyp beantragt werden.
KfW60 / KfW60-HausUm für den Bau eines Niedrigenergiehauses Fördermittel durch die KfW-Bank zu erhalten, ist die Hauseinstufung unter Berücksichtigung des primären Energieverbrauchs maßgebend. Ein KfW60-Haus hat einen maximalen Energieverbrauch von 60 kWh/m²a (60 Kilowatt-Stunden pro m² Wohnfläche und Jahr). Sollte dieser Wert nicht überschritten werden, gilt das Objekt als KfW60-Haus. Dieses Programm kann über ClassicHyp beantragt werden.
KMAbkürzung für Kaltmiete (siehe Kaltmiete).
KommunaldarlehenEin Kommunaldarlehen wird öffentlichen Stellen (Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden) zur Verfügung gestellt um öffentliche Arbeiten wie beispielsweise den Straßenbau, Schulen und Krankenhäuser zu finanzieren. Die Zahlungsfähigkeit der Schuldner ist in der Regel - durch die Haftung mit ihrem gesamten Vermögen sowie dem Steueraufkommen - gesichert, daher werden Kommunaldarlehen meist ohne Absicherung seitens der Darlehensgeber gewährt.
KonditionenAls Konditionen bezeichnet man die Kosten, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zu Verfügung zu stellen. Die Kondition beinhaltet: Nominalzinssatz, Dauer der Zinsfestschreibung, Auszahlungskurs, Tilgungssatz sowie den Beginn der Tilgung, Bearbeitungskosten und Bereitstellungszinsen. Die günstigste Finanzierung lässt sich nur unter Einbeziehung aller Daten und durch den sorgfältigen Vergleich der Gesamtkondition ermitteln.
KonditionenanpassungBei Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für den nachfolgenden Zeitraum neue Konditionen ermittelt werden. Änderungswünsche des Kunden, wie beispielsweise die Höhe des Darlehensbetrages oder die Höhe des Tilgungssatzes sind zu diesem Zeitpunkt kein Hindernis.
KonditionsrechnerDer Konditionsrechner enthält tagesaktuelle Zinskonditionen. Mit dessen Hilfe Sie Ihre Bestkonditionen unter Berücksichtigung des vorgegebenen Beleihungswertes ermitteln können.
KonditionsvergleichsrechnerMit dem Konditionsvergleichsrechner haben Sie die Möglichkeit, die Konditionen von Ihrer Hausbank mit unseren günstigen Konditionen zu vergleichen. Sie erhalten einen direkten Vergleich der zwei Angebote.
KonditionsübersichtDie Konditionsübersicht verschafft Ihnen einen Gesamtüberblick über die aktuell möglichen Zinssätze (siehe Zinschart).
KontoführungsgebührenFür die Führung von Konten berechnen Kreditinstitute normalerweise Gebühren. Diese meist quartalsweise oder monatlich zu entrichtenden Entgelte finden vereinzelt auch bei Baudarlehen Anwendung. Da Kontoführungsgebühren nicht Gegenstand des Effektivzinssatzes nach der Preisangabeverordnung sind, sollten Sie beim Angebotsvergleich auch diese Position prüfen.
Kreditanstalt für WiederaufbauDie bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und das ökologische Bauen unterstützt werden sollen. Die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden. Dies kann auch im Zuge einer Finanzierungsanfrage bei ClassicHyp erfolgen.
KreditfähigkeitNach dem Gesetz ist nur kreditfähig, wer volljährig und damit uneingeschränkt geschäftsfähige ist. Allerdings kann Jugendlichen unter 18 Jahren durch eine gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen und älteren Personen unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.
KreditinstitutAls Kreditinstitute werden alle Unternehmen bezeichnet, die Bankgeschäfte betreiben dürfen.
KreditrechnerAnhand des Kreditrechners lässt sich neben der monatlichen Rate und der Restschuld, auch der letztendlich entscheidende Effektivzinssatz gemäß PangV anhand der von Ihnen vorgegeben Konditionen errechnen.
KubaturDer Begriff Kubatur wird als Synonym für den Begriff "umbauter Raum" genutzt. Der umbaute Raum bezeichnet als Kennzahl die Größe eines Objekts in Kubikmetern. Er gibt mit Hilfe der Außenwände und der Grund- und Dachflächen Auskunft über den umschlossenen Rauminhalt.
KWAbkürzung für Kalenderwoche (siehe Kalenderwoche).
KündigungEine Kündigung ist eine einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung. Bei vorzeitiger Kündigung seitens des Kreditnehmers ist die Bank berechtigt, ein Aufhebungsentgelt (Vorfälligkeitsentschädigung) zu erheben.
KündigungsfristAls Kündigungsfrist bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird.
L+FAbkürzung für Land- und Forstwirtschaft (siehe Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft).
LageplanAls Lageplan bezeichnet man ein vom Katasteramt ausgestellten gezeichneten Plan, der ein bestimmtes Gebiet aus der Vogelperspektive darstellt. Er gibt Auskunft über den Ist-Zustand der Bebauung.
LaufzeitAls Laufzeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem Beginn und dem Ende. Die Laufzeit eines Darlehens umfasst demnach den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung. Die Laufzeit ist abhängig vom Tilgungssatz und vom Nominalzinssatz. Gerne wird der Begriff Laufzeit mit dem der Zinsbindung verwechselt. Dieser beschreibt im Gegensatz zur Laufzeit lediglich den Zeitraum, für den die Zinsen fest vereinbart sind.
LegitimationDie Darlehensnehmer müssen sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Häufig kann aufgrund der räumlichen Entfernung des Kreditinstituts die Vorlage der notwendigen Papiere nicht persönlich erfolgen. Hier übernimmt die Deutsche Post AG im Rahmen des PostIdent-Verfahrens vielfach die Legitimationsprüfung.
LeistungsbeschreibungSiehe Baubeschreibung.
LiebhaberobjektAls Liebhaberobjekt wird oft ein Objekt bezeichnet, für das aufgrund der Lage, der Gestaltung oder der Ausstattung nur eine minimale Anzahl von Interessenten zur Verfügung steht und somit ein eventueller Wiederverkauf nur begrenzt möglich ist. Meist stehen die bevorstehenden Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Objekt.
Lineare AbschreibungDie lineare Abschreibung ist eine häufig zur Anwendung kommende Abschreibungsmethode bei der das Wirtschaftsgut in gleichbleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben wird. Hierbei wird die Bemessungsgrundlage (Anschaffungs- oder Herstellungskosten inklusive der Erwerbsnebenkosten) gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer verteilt. Durch die gleichbleibende Abschreibung ist auch die steuermindernde Wirkung gleichbleibend.
LoftSiehe Loftwohnung.
LoftwohnungAls Loft bezeichnet man eine Wohnung mit enormer Grundfläche und hohen Decken, die sich in einer stillgelegten Industriehalle befindet. Das Loft umfasst meist die gesamte Fläche einer Etage.
LöschungsbewilligungDie Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (beispielsweise Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.
MaBVAbkürzung für Makler- und Bauträgerverordnung (siehe Makler- und Bauträgerverordnung).
MaisonettewohnungAls Maisonettewohnung wird eine Wohnung bezeichnet, die meist das oberste Geschoss und den Dachstuhl verbindet.
Makler- und Bauträgerverordnung In der Makler- und Bauträgerverordnung sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt, welche nach § 34c GewO einer Erlaubnis für die Ausübung ihres Gewerbes benötigen.
MaklercourtageSiehe Courtage
MaklerprovisionDie Maklerprovision ist der "Lohn" eines Maklers für einen Vertragsabschluss. Die Höhe der Provision beträgt bei einer Vermietung üblicherweise ein bis zwei Monatsmieten. Bei Grundstücks- oder Immobilienvermittlungen werden 3% bis 6% des Kaufpreises fällig.
MarktwertDer Verkehrswert ist der Wert eines Objektes, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr von jedermann ohne subjektive Einflüsse bezahlt wird. Der Verkehrswert entspricht dem Wert der Immobilie, der zur Zeit am Markt erzielt werden kann.
MassivhausAls Massivhaus wird ein Gebäude bezeichnet, wenn seine stützenden, tragenden Wände aus Stein errichtet wurden. Massivbau gilt als Sammelbegriff für Baukonstruktionen aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton oder Spannbeton.
MaximalinvestitionDie Berechnung der Maximalinvestition gibt Auskunft über die Summe, die im Höchstfall durch den Kreditnehmer getragen werden kann, ohne dass er in eine monatliche Schuldenfalle läuft.
MehrfamilienhausEin Mehrfamilienwohnhaus (MFH) wird durch mehrere Familien bzw. Parteien genutzt und enthält daher mehrere getrennte Wohneinheiten mit jeweils separatem Eingangsbereich. Die Mietparteien sind meist auf verschiedene Stockwerke verteilt.
MehrwertsteuerMit Mehrwertsteuer (USt) wird eine indirekte Verkehrsteuer bezeichnet, die auf den Mehrwert erhoben wird, der im Verhältnis zum Einkaufspreis eines Produktes beim Verkauf erzielt wird. Der aktuelle Steuersatz beträgt 19%, der ermäßigte Steuersatz weiterhin 7%.
MFHAbkürzung für Mehrfamilienhaus (siehe Mehrfamilienhaus).
MietausfallwagnisDas Mietausfallwagnis gehört wie die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden, und mindert somit den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.
MieteAls Miete bezeichnet man die Gegenleistung die der Mieter dem Vermieter aufgrund des bestehenden Mietvertrages schuldet.
MietkapitalisierungDie Mietkapitalisierung zeigt auf, mit welchen Mietkosten man innerhalb eines gewissen Zeitraumes unter Berücksichtigung von jährlichen Mieterhöhungen rechnen muss. Anhand dessen lässt sich relativ leicht erkennen, ob sich der Entschluss ein Wohnobjekt zu erwerben lohnt.
MitschuldnerAls Mitschuldner bezeichnet man ein Darlehensnehmer, zumeist Ehegatte, der als Gesamtschuldner zusammen mit einem anderen Schuldner haftet.
MobiliarDer Begriff Mobiliar dient u.a. als Sammelbegriff für die Einrichtungsgegenstände innerhalb einer Wohnung.
ModernisierungBei einer Modernisierung wird der Wohn- oder Nutzwert eines bestehenden Gebäudes erhöht und an die Anforderungen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse angepasst. Dies kann durch eine Veränderung des Grundrisses oder die Erneuerung der Ausstattung erreicht werden. Durch die Modernisierung wird der Gebrauchswert nachhaltig erhöht und die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert.
MonatsrateDie Monatsrate ist eine regelmäßige Zahlungen des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber. Diese wird oft auch als Annuität bezeichnet und umfasst die zu entrichtenden Zinsen sowie Zahlungen zur Tilgung (Rückzahlung) des Darlehens.
MwStAbkürzung für Mehrwertsteuer (siehe Mehrwertsteuer).
N.s.A.Abkürzung für nichtselbständige Arbeit (siehe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit).
NachbarAls Nachbar im Sinne des öffentlichen Baurechtes wird der Eigentümer eines Grundstückes im Einwirkungsbereich des Bauvorhabens bezeichnet. Zum Personenkreis der Nachbarn gehören damit nicht nur die Eigentümer von Grundstücken, die an das Baugrundstück unmittelbar angrenzen, sondern die Eigentümer aller Grundstücke, die durch das Vorhaben einen rechtlich relevanten Nachteil erleiden können wie beispielsweise erhöhtes Verkehrsaufkommen, Beschränkung der Aussicht und/oder erhöhte Lärmbelastung.
Nachbarhilfe / NachbarschaftshilfeAls Nachbarhilfe oder Nachbarschaftshilfe wird die geleistete Arbeit von Nachbarn, Bekannten, Arbeitskollegen und/oder Verwandten angesehen. Hier gibt es jedoch bestimmte Kriterien einzuhalten, sonst wird die Hilfestellung als Schwarzarbeit gewertet.
NebeneinkünfteNebeneinkünfte bezeichnen Einkünfte durch ein zweites Arbeitsverhältnis (siehe auch Steuerklasse 6).
NebenkostenAls Nebenkosten bezeichnet man die Kosten die zusätzlich zu beispielsweise den Mietkosten anfallen. Zu den Nebenkosten zählen u.a. Wasser, Abwasser, Heizkosten und/oder Straßenreinigung.
NebenleistungenNebenleistungen sind alle über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, wie beispielsweise Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder Bürgschaftsgebühren.
NegativbescheidHiermit bescheinigt das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, dass keine Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden. Dieser Bescheid muss meist vor Bestellung einer Grundschuld vorliegen.
NegativbescheinigungGemeinden steht grundsätzlich ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken zu. Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass sie dieses Recht nicht ausüben wird.
Negative EinkünfteAls negative Einkünfte bezeichnet man Verluste.
NegativerklärungDie Negativerklärung ist ein Sicherungsmittel bei Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe von beispielsweise 5.000 EUR. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, mittels der Negativerklärung sein Vermögen nicht zu Ungunsten des Kreditgebers zu verändern. Die Negativerklärung wird statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt.
NeubauAls Neubau bezeichnet man ein Gebäude, das neu gebaut oder wiedererrichtet wurde.
NeuwertversicherungWenn der aktuelle Neuwert einer versicherten Sache ersetzt wird, spricht man von einer Neuwertversicherung.
NichtabnahmeentschädigungWird ein durch das Kreditinstitut bereits bewilligtes Darlehen seitens des Kreditnehmers widerrufen, entsteht dem Kreditinstitut - durch unnötige Beschaffung und Bereitstellung der finanziellen Mittel - ein Verlust. Diese Verluste werden durch die Kreditinstitute mit Hilfe der entsprechenden Forderungsentschädigung gegenüber dem Kreditnehmer eingefordert und ausgeglichen.
NiedrigenergiehausAls Niedrigenergiehaus bezeichnet man ein Gebäude, dessen Wärmeverlust dem Anforderungsniveau der Energiesparverordnung (siehe EnEV) entspricht. Niedrigenergiehäuser werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (siehe KfW) unterstützt.
NießbrauchNießbrauch ist eine Belastung einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person. Diese Person ist berechtigt, der Immobilie einen Nutzen zu entziehen. Beispielsweise für Wohnrechte oder Ansprüche auf Mieteinnahmen. Ein Nießbrauch macht eine Immobilie normalerweise unverwertbar.
NominalzinsEin Nominalzins wird meist für ein Jahr angegeben und vom Nominalbetrag des Darlehens berechnet. Wenn für ein Darlehen von 200.000 EUR beispielsweise ein Nominalzins von 4,5% gewährt wird, liegen die jährlichen nominalen Zinszahlungen bei 9.000 EUR. Der Effektivzins, der alle anfallenden Kosten beinhaltet, liegt deutlich über dem Nominalzinssatz.
NotaranderkontoEin Notaranderkonto ist ein auf den Namen des Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet eine zweckmäßige Verwendung der Gelder.
Notarieller KaufpreisDer Kaufpreis, der einem bei einem Notar geschlossenen Kaufvertrag zugrunde liegt. Der notarielle Kaufpreis ist u.a. maßgebend für die Ermittlung des Beleihungswertes, die steuerliche Abschreibung und die Berechnung der Grunderwerbsteuer.
NotarkostenNotarkosten entstehen durch sämtliche Aktivitäten die einen Notar erfordern. Der Notar wird zur Beurkundung von Rechtsvorgängen benötigt.
NutzflächeDie Nutzfläche ist die mit einer Wohnung in Zusammenhang stehende nutzbare Grundfläche von Wirtschaftsräumen wie beispielsweise Kellerräumen, Heizungsräumen und/oder der Waschküche). Alternativ beschreibt die Nutzfläche auch die Fläche von gewerblichen Räumen.
ObjektbeschränkungJeder Steuerpflichtige kann die staatliche Grundförderung für Bau oder Kauf einer Immobilie nach § 10e EStG beanspruchen. Allerdings ist diese Förderung grundsätzlich auf ein Objekt beschränkt und kann daher nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Ehegatten können die Förderung für zwei Objekte in Anspruch nehmen.
Offene ImmobilienfondsMit Hilfe offener Immobilienfonds erwirbt der Anleger gemeinschaftliches Eigentum an mehreren Immobilien und sichert sich das Know-how erfahrener Manager, denen er Erwerb und Betreuung rentabler Objekte anvertraut. Die Geldinstitute können die Immobilienzertifikate unbeschränkt ausgegeben, wobei es abhängig von Angebot und Nachfrage bei der Anzahl und dem Kurs der umlaufenden Anteile kontinuierliche Schwankungen geben kann.
PachtAls Pacht bezeichnet man die Gegenleistung die der Pächter dem Verpächter aufgrund des bestehenden Pachtvertrages schuldet.
PenthouseSiehe Penthousewohnung.
PenthousewohnungAls Penthouse bezeichnet man eine Wohnung die sich oberhalb eines Hauses befindet (auf das Haus "aufgesetzt"). Die Penthousewohnungen besitzen i.d.R. einen eigenen separaten Fahrstuhl.
PreisangabenverordnungDie Preisangabenverordnung dient dem Schutz der Verbraucher. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, bei Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze anzugeben.
ProbezeitMit Probezeit wird im Arbeitsrecht der Zeitraum bezeichnet, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen können (§ 622 Abs. 3 BGB).
ProlongationDie Prolongation ist eine Verlängerung eines bestehenden Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers (der Bank) findet nicht statt.
ProzentEin Prozentsatz ist ein von 100 angegebener Wert als Bruchteil der Bezugsgröße.
ProzentsatzEin Prozentsatz ist ein von 100 angegebener Wert als Bruchteil der Bezugsgröße.
QMBAbkürzung für Qualitätsmanagementbeauftragter (siehe Qualitätsmanagementbeauftragter).
QualitätskontrolleQualitätskontrolle ist eine laufende produktionsbegleitende Kontrolle der Produktqualität (Eigenüberwachung) im Rahmen der Qualitätssicherung.
QualitätsmanagementbeauftragterIn den meisten Fällen ist hier der für das Qualitätsmanagement Verantwortliche gemeint.
QualitätsüberwachungDie Qualitätsüberwachung kann direkt durch den Kunden oder in seinem Auftrag durchgeführt werden. Sie kann Beobachtungs- und Überwachungstätigkeiten umfassen, die einer Verschlechterung oder Beeinträchtigung eines Vorganges vorbeugen können.
RangrücktrittDurch eine notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.
RangstelleDie Eintragung der Gläubiger eines Darlehensnehmers wird in einer bestimmten Reihenfolge vorgenommen. Die jeweilige Rangstelle ist im Fall einer Zwangsvollstreckung wichtig: Je besser die Platzierung, desto höher ist die Chance, dass die ausstehenden Forderungen beglichen werden.
RangstelleDie Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Rechten (Vorlasten) Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.
RateDie Monatsrate ist eine regelmäßige Zahlungen des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber. Diese wird oft auch als Annuität bezeichnet und umfasst die zu entrichtenden Zinsen sowie Zahlungen zur Tilgung (Rückzahlung) des Darlehens.
RatenkreditEin Ratenkredit bezeichnet ein Darlehen, welches i.d.R. in gleich bleibenden Raten zurückgezahlt wird. In der monatlichen Kreditrate ist die Tilgungsrate, der Zins und evtl. anfallende Gebühren des Kreditinstitutes enthalten.
RatenverzugWenn der Darlehensnehmer seinen laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt (mit seinen Raten in Verzug gerät), wird ein Verzugsschaden berechnet.
RealkreditEin Realkredit ist ein in der Regel durch die Eintragung von Grundpfandrechten ins Grundbuch abgesicherter langfristiger Kredit, der meist großen Investitionszwecken dient. Realkredite von Banken werden grundsätzlich an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen.
RealkreditinstitutRealkreditinstitute bezeichnen öffentliche und private Hypothekenbanken. Dabei handelt es sich um Banken, die auf die Finanzierung langfristiger Darlehen ausgerichtet sind. Gesichert sind diese Kreditvergaben durch Grundpfandrechte, wie der Grundschuld oder der Hypothek.
ReferenzkontoAls Referenzkonto bezeichnet man ein Girokonto, auf welches Auszahlungen von einem zweiten Konto gebucht werden, bzw. von welchem Beträge auf das zweite Konto gebucht werden.
RefinanzierungEine Refinanzierung ist die eigene Bemühung eines Kreditinstituts bezüglich der Mittelbeschaffung. Bei Hypothekenbanken geschieht dies über Ausgabe von Pfandbriefen. Die Bank gibt Pfandbriefe an Anleger aus und reicht das erhaltene Geld an Darlehensnehmer weiter.
ReihenhausEin Reihenhaus (RH) umfasst mehrere, jedoch mindestens drei, aneinander gebaute Wohngebäude.
RenovierungAls Renovierung bezeichnet man die Instandhaltung einer Immobilie. Davon abzugrenzen ist die Modernisierung, welche den Gebrauchswert erhöht bzw. die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessert.
RestschuldAls Restschuld bezeichnet man die Summe, die nach Ablauf des Darlehens (Tagn) noch nicht getilgt (zurückgezahlt) wurde. Die Höhe der jeweiligen Restschuld lässt sich anhand eines Tilgungsplans feststellen.
RestschuldversicherungDie Restschuldversicherung stellt eine Möglichkeit des Darlehensnehmers dar, das Darlehen gegen Tod, Unfall oder Krankheit abzusichern. In der Regel wird die im Todesfall noch ausstehende Restschuld durch die Versicherungsgesellschaft getragen. Auch Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Krankenversicherung können abgeschlossen werden. Die Restschuldversicherung ist bei vielen Bausparkassen obligatorisch für die Darlehensgewährung.
RHAbkürzung für Reihenhaus (siehe Reihenhaus).
RisikolebensversicherungDie Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung, die oft als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen wird. Sie sichert das Ableben des Darlehensnehmers ab und stellt für die Hinterbliebenen eine finanzielle Absicherung dar.
RLVAbkürzung für Risikolebensversicherung (siehe Risikolebensversicherung).
RSVAbkürzung für Restschuldversicherung (siehe Restschuldversicherung).
RückauflassungsvormerkungDie Rückauflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen und sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Der Eintrag einer solchen Vormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken vor, die von Städten und Gemeinden verkauft werden.
Rücktritt vom DarlehensvertragDer Rücktritt vom Darlehensvertrag stellt eine einseitige Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Kreditvertrags durch den Darlehensgeber dar. Das Institut wird von dem Vertrag zurücktreten, wenn Informationen arglistig verschwiegen werden oder nachträgliche Informationen eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen. Auch falsche Angaben im Darlehensantrag berechtigen den Kreditgeber, zurückzutreten und eine so genannte Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen.
S.A.Abkürzung für selbständige Arbeit (siehe Einkünfte aus selbständiger Arbeit).
SachwertDer Sachwert einer Immobilie ergibt sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und dem Wert der Außenanlagen. Für die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Sachwert als Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswerts maßgebend. Eigentumswohnungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen den Sachwertobjekten zuzuordnen.
SachwertverfahrenDer Wert eigengenutzter Immobilien wird mit dem Sachwertverfahren ermittelt. Er beinhaltet neben dem Bodenwert, den Gebäudewert und den Wert der Außenanlagen. In der Praxis wird bei der Berechnung des Gebäudewerts oft ein Abschlag genommen, aus diesem Grund kann der Sachwert bis zu 30% unter den tatsächlichen Anschaffungskosten liegen. Bei Eigentumswohnungen wird nur unter bestimmten Umständen das Sachwertverfahren angewandt.
ScheckEin Scheck ist eine in gesetzlich vorgeschriebener Form ausgestellte Zahlungsanweisung eines Kunden an sein Geld- bzw. Kreditinstitut. Aufgrund der Abschaffung der Einlösungsgarantie hat der Scheck zunehmend an Bedeutung verloren. Stattdessen wird mittlerweile mit der Bankkundenkarte bezahlt.
ScheidemünzenAls Scheidemünzen werden unterwertig ausgeprägte Münzen bezeichnet, deren Edelmetall- oder Metallgehalt geringer als ihr aufgeprägter Wert ist. Zu beachten ist, dass sie nur in einem begrenzten Umfang als gesetzliches Zahlungsmittel angesehen werden.
SchufaDie Schufa ist die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Diese Informationen stellt sie den Banken - unter Beachtung des Datenschutzes - auf Anfrage zur Verfügung.
SchuldnertauschBei einem Verkauf einer Immobilie kann die bisherige Finanzierung ebenfalls an den Käufer veräußert werden. Der Käufer wird folglich zum neuen Schuldner des Darlehens. Der Schuldnertausch kann nur mit vorangegangener Bonitätsprüfung und der Genehmigung des Gläubigers (Darlehensgeber) durchgeführt werden. Die Bewilligung erfolgt meist gegen eine einmalige Zahlung von 1 bis 2% der Restschuld.
SchuldnerwechselSchuldnerwechsel ist der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Austritt des bisherigen Darlehensnehmers. Die Schuldübernahme bedarf der Zustimmung der Bank. Die Zustimmung wird in der Regel gegeben, sofern der neue Schuldner hinsichtlich seiner Bonität mindestens genau so gut steht wie der bisherige Kreditnehmer.
SchuldübernahmeBei einer Schuldübernahme tritt der bisherige Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag aus, während ein neuer Darlehensnehmer einspringt. Hierzu wird das Einverständnis aller Vertragsparteien benötigt. Eine Schuldübernahme kann nur durch einen notariellen Vertrag oder die notarielle Beurkundung eines Vertrags erfolgen. Sie ist meist problemlos möglich, sofern die Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut ist wie die des bisherigen.
SchuldzinsenSchuldzinsen sind Entgelte für die Überlassung von Finanzierungsmitteln. Schuldzinsen sind nur bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters angefallen sind.
SchuldzinsenabzugBei vermieteten Objekten sind Schuldzinsen Werbungskosten und können daher steuerrechtlich berücksichtigt werden.
SchätzkostenGeschätzte Kosten, die bei der Wertermittlung einer Immobilie anfallen.
SelbstauskunftMit Hilfe der Selbstauskunft werden notwendige Informationen über den Kreditnehmer eingeholt, beispielsweise zur Bearbeitung einer Darlehensanfrage. Die Selbstauskunft darf nur Informationen beinhalten, die für eine Entscheidung notwendig sind und zu einem späteren Ergebnis beitragen (Datensparsamkeit).
SelbsthilfeAls Selbsthilfe (Eigenleistung) bezeichnet man die Mithilfe am Bau. Die Eigenleistung enthält den Einsatz der eigenen Arbeitskraft, die Hilfe von Bekannten und das bereitstellen von kostenlosem Baumaterial.
SicherheitenDer Kreditgeber verlangt vom Kreditnehmer (Kredit-)Sicherheiten. Diese müssen der Kreditsumme angemessen sein. Falls der Kreditnehmer den Kredit später nicht zurückzahlen kann, hat der Kreditgeber ein Recht an diesen Sicherheiten. Es gibt zwei verschiedene Arten von Sicherheiten: Personalsicherheiten (werden von Dritten geliefert, beispielsweise durch Bürgschaften) und Sachsicherheiten (bestehen aus Verpfändungen, Hypotheken oder der Abtretung von Ansprüchen).
Solarstrom ErzeugenEin weiteres Programm, dass durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wird, ist das Programm "Solarstrom Erzeugen". Mit Hilfe dieses Programms können Photovoltaik-Anlagen zur Gewinnung von Solarstrom günstig finanziert werden. Dieses Programm können Sie über ClassicHyp beantragen.
SondereigentumDas Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwei Arten des Sondereigentums: Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum) und das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum).
SondernutzungsrechtBei Mehrfamilienhäusern werden des öfteren Sondernutzungsrechte für gemeinschaftliches Eigentums vergeben. Sondernutzungsrechte können für Gartenanteile, Kellerräume oder freigehaltene Kfz-Stellplätze vergeben werden.
SondertilgungDurch Sondertilgungen gibt man den Darlehensnehmern die Möglichkeit auch außerplanmäßig ihre Schulden zu reduzieren. Diese Sondertilgungen können die Gesamtlaufzeit verkürzen oder die regelmäßigen Darlehensraten verringern.
Sonstige EinkünfteSonstige Einkünfte erzielt, wer beispielsweise eine Leibrente bezieht oder Unterhaltsleistungen erhält (§ 22 EStG).
SortenAls Sorten bezeichnet man ausländische Münzen und Banknoten.
SouterrainwohnungAls Souterrainwohnung bezeichnet man eine Wohnung, bei der aufgrund ihrer Konzipierung der Fußboden unter dem Niveau der Erdoberfläche liegt (siehe Kellerwohnung). Zudem befinden sich in ihrem Umfeld meist Kelleranlagen mit technischen Geräten wie beispielsweise der Heizungstechnik.
SparphaseWährend des Zeitraums eines Bausparvertrags kann der Bausparer monatlich gleich bleibende Beträge einzahlen. Alternativ können größere Einzahlungen auch in unregelmäßigen Abständen erfolgen. Ebenso kann das gesamte Mindestguthaben mit einer Einmalzahlung eingezahlt werden.
Staatliche FörderungDie Eigenheimzulage kann als staatliche Förderung nicht mehr in Betracht gezogen werden, sie wurde bereits zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Um dennoch einen positiven Nutzen ziehen zu können, haben Bauherren die Möglichkeit, über KfW-Darlehen an preiswerte Darlehen zu gelangen. Vermieter profitieren unterdessen von steuerlichen Vergünstigungen, wie beispielsweise Abschreibungen. Zudem bieten die Länder für den Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder bei dem jeweiligen Bürgermeisteramt.
StellungnahmeEine Stellungnahme (Gutachten) enthält eine vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel.
Steuerklasse 1 / ISteuerklasse 1 gilt für Arbeitnehmer/innen, die: 1.) ledig sind, 2.) geschieden sind, 3.) verheiratet sind, der Ehepartner jedoch im Ausland lebt, 4.) verheiratet sind, jedoch dauernd getrennt leben, 5.) verwitwet sind und deren Anspruch auf Steuerklasse 3 erloschen ist.
Steuerklasse 2 / IISteuerklasse 2 gilt für Arbeitnehmer/innen, die: 1.) alleinstehend ist, 2.) mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung bildet, 3.) mit keiner anderen Person in einer Haushaltsgemeinschaft lebt. Um die Steuerklasse 2 zu erhalten, muss der/die Steuerpflichtige alle vier Voraussetzungen erfüllen.
Steuerklasse 3 / IIISteuerklasse 3 gilt für Arbeitnehmer/innen, die: 1.) verheiratet sind und nicht getrennt in der Bundesrepublik Deutschland leben, 2.) der Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht, 4.) der Ehepartner Arbeitslohn mit der Steuerklasse 5 bezieht (siehe auch Kombination der Steuerklassen).
Steuerklasse 4 / IVSteuerklasse 4 gilt für Arbeitnehmer/innen, die verheiratet sind, beide Arbeitslohn beziehen und nicht dauernd getrennt in der Bundesrepublik Deutschland leben (siehe auch Kombination der Steuerklassen).
Steuerklasse 5 / VSteuerklasse 5 gilt für Arbeitnehmer/innen, deren Ehepartner in die Steuerklasse 3 eingereiht wird (siehe auch Kombination der Steuerklassen).
Steuerklasse 6 / VISteuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer/innen, die von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. Steuerklasse 6 gilt ab der zweiten Lohnsteuerkarte. Zu beachten ist, dass die Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 6 dem Arbeitgeber mit dem geringsten Verdienst vorgelegt wird.
SteuerklassenMit Hilfe der verschiedenen Steuerklassen werden die Arbeitnehmer/innen entsprechend ihrer momentanen Situation in verschiedene Gruppen gegliedert.
Steuerklassenkombination (4/4, 3/5)Steuerklasse 4/4 ist sinnvoll, wenn beide Ehepartner eine Lohnsteuerkarte benötigen und in etwa denselben monatlichen Verdienst haben. Alternativ erhält der Hauptverdiener die Steuerklasse 3, der Ehepartner die Steuerklasse 5.
SteuerklassenwahlGrundsätzlich besteht kein Wahlrecht der Steuerklasse, das entscheidet Ihre momentane Situation. Ausnahme wäre die Steuerklassenwahl 4/4 oder 3/5 bei Ehepartnern. Siehe auch Kombination der Steuerklassen.
SteuermodelleImmobilienanlagen, bei denen die konsequente Ausnutzung der vorhandenen steuerlichen Förderung von Immobilien im Vordergrund steht. Durch entsprechend gestaltete Werbungskosten werden die steuerlichen Möglichkeiten erweitert.
StockwerkEin Stockwerk unterteilt ein Gebäude in verschiedene Bereiche. Hierbei unterscheidet man die einzelnen Stockwerke meist mit Hilfe von Zahlen, wie beispielsweise das 1. Stockwerk, das 2. Stockwerk, etc.
TeilauszahlungszuschlagDer Teilauszahlungszuschlag ist ein Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen, beispielsweise nach Baufortschritt ausgezahlt werden soll. Ein solcher Teilauszahlungszuschlag variiert je nach Bank. Manche Institute berechnen einen Zuschlag von bis zu 100 EUR, während andere Institute diesen Service kostenlos anbieten.
TeileigentumAls Teileigentum bezeichnet man das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, wie beispielsweise Kellerräume oder auch der Garten. Es steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
TeilsaniertAls teilsaniert gilt ein Gebäude, wenn mindestens ein Bereich der nachfolgenden Bereiche komplett erneuert wurde. Die vier Teilbereiche beinhalten die Dacherneuerung, die Elektrik, die Heizungsanlage und die Rohrleitungen.
TeilungserklärungDie Teilungserklärung ist ein Nachweis eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in verschiedene voneinander getrennte Wohnungen geteilt wird. Die Teilung wird mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern wirksam. Dadurch ist es möglich, die Miteigentumsanteile selbstständig zu belasten. Die Teilungserklärung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum sind.
TeilvermietungEine Teilvermietung liegt vor, wenn beispielsweise ein Bauherr nur das Erdgeschoss seines Zweifamilienhauses nutzen möchte und den 1. Stock teilvermietet.
TilgungDie Tilgung ist die regelmäßige Rückführungszahlung eines Darlehens, durch sie wird das Darlehen innerhalb eines gewissen Zeitraums abgebaut. Die Tilgungshöhe entscheidet über die Höhe der Darlehensrate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.
TilgungsaussetzungDarlehensnehmer können anstelle der üblichen monatlichen Tilgungsleistungen auch eine Tilgungsaussetzung vereinbaren. Hierbei zahlen sie lediglich die anfallenden Zinsen. Als Tilgungsersatz einigen sich beide Vertragspartner auf ein so genanntes Tilgungssurrogat. Dieses wird separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet. Eine Tilgungsaussetzung kann beispielsweise bei Abtretungen von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds verwendet werden.
TilgungsbetragAls Tilgungsbetrag wird die vereinbarte Rückzahlung des Darlehens bezeichnet. In der Regel erfolgt die Tilgung in Teilbeträgen.
Tilgungsfreie JahreHier liegt eine Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer vor, bei der festgehalten wird, dass die Tilgung des Darlehens erst eine gewisse Zeit nach Auszahlung des Darlehens beginnt.
TilgungsfreijahreSiehe Tilgungsfreie Jahre
TilgungshypothekDarlehen, das durch gleichbleibende Raten zurückgezahlt wird. Während sich der Zinsanteil durch die Zahlung verringert, erhöht sich automatisch der Tilgungsanteil (siehe Annuitätendarlehen).
TilgungsplanDer Tilgungsplan ist die verdeutlichte Darstellung eines Darlehensverlaufs von dessen Auszahlung bis zur planmäßigen Rückführung. Der Tilgungsplan beinhaltet die Höhe der monatlichen Rate, den darin enthaltenen Zins- und Tilgungsanteil und die Restschuld. Eine Darstellung ist monatlich oder jährlich möglich. Der Tilgungsplan liefert nur für die Zeit der Zinsbindung ein genaues Ergebnis, mit Vereinbarung einer neuen Zinsfestschreibung ist ein aktualisierter Tilgungsplan notwendig.
TilgungsverrechnungDie Tilgung reduziert die Restschuld in regelmäßigen Abständen, Dabei gibt die Tilgungsverrechnung den Zeitpunkt an. Sollte beispielsweise eine "sofortige Tilgungsverrechnung" vereinbart worden sein, wird die Zahlung entsprechend dem Eingang sofort mit der Restschuld verrechnet.
TreuhandauftragTreuhandaufträge werden an Notare und Banken bei Darlehensauszahlung erteilt. Die Notare und Banken dürfen nur gegen bestimmte Auflagen über das gezahlte Geld verfügen.
TreuhandauszahlungTreuhandauszahlungen sind Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden geforderten Auflagen erfüllt sind. Zu den wichtigsten Treuhandzahlungen gehören Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken. Letztere werden häufig bei Umschuldungen eingesetzt. Hier zahlt die Bank an das abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der für das abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen.
TreuhandkontoEin Treuhandkonto (Notaranderkonto) ist ein auf den Namen des Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet eine zweckmäßige Verwendung der Gelder.
TreuhandzahlungEine Treuhandzahlung führt dazu, dass ein Darlehen ausgezahlt werden kann, obwohl noch nicht alle Auflagen - wie beispielsweise die Eintragung der Grundschuld - erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt an vertrauenswürdige Dritte (Treuhänder). Diese leiten das Geld an den endgültigen Empfänger weiter, sobald alle Auflagen erfüllt sind.
UmbauAls An- bzw. Umbau bezeichnet man die Maßnahmen zur Umgestaltung eines Objekts. Ziel ist es, das Objekt zu verbessern, zu erweitern oder zusätzlichen Nutzen zu schaffen.
Umbauter RaumDer umbaute Raum bezeichnet als Kennzahl die Größe eines Objekts in Kubikmetern. Er gibt mit Hilfe der Außenwände und der Grund- und Dachflächen Auskunft über den umschlossenen Rauminhalt.
UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer - auf einen getätigten Umsatz - ist von dem Verkäufer an die Finanzbehörde abzuführen. In Deutschland wird die Umsatzsteuer dabei in Form einer Mehrwertssteuer erhoben. Der allgemeine Steuersatz der Umsatzsteuer liegt in Deutschland derzeit bei 19%, der ermäßigte Steuersatz bei 7%.
UmsatzsteuervoranmeldungDer Vorsteuerabzug berechtigt den Unternehmer - von der Steuer - die er für seine Umsätze schuldet, die Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer für ihre an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze offen in Rechnung gestellt haben. Innerhalb der USt-VA werden die steuerpflichtigen Umsätze mit den abziehbaren Vorsteuerbeträgen verrechnet. Infolgedessen erbt sich eine Zahllast oder Erstattung.
UmschuldungAls Umschuldung bezeichnet man einen Wechsel des Darlehensgebers - nach Ablauf der Zinsbindung. Eine Umschuldung ist völlig unproblematisch und kostengünstig. Während der Zinsbindung könnte die Vorfälligkeitsentschädigung hingegen die angestrebte Zinsersparnis zunichte machen (siehe Vorfälligkeitsentschädigung).
UnbedenklichkeitsbescheinigungDie Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bestätigt, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.
UStAbkürzung für Umsatzsteuer (siehe Umsatzsteuer).
USt-VAAbkürzung für Umsatzsteuervoranmeldung (siehe Umsatzsteuervoranmeldung).
V+VAbkürzung für Vermietung und Verpachtung (siehe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
ValutierungDie Valutierung (Auszahlung) des Darlehens kann in der Regel erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Darlehen trotzdem vorher ausgezahlt werden, sofern Zahlung auf ein Notaranderkonto vereinbart wurde oder eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen vorliegt. In diesen Fällen trägt der Notar Gewähr für die korrekte Verwendung der Darlehenssumme. Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einer Summe, bei Neubauten entsprechend Baufortschritt in Teilbeträgen ausgezahlt.
Variabler ZinsEin variabler Zins ist ein Nominalzinssatz, der sich während der Laufzeit des Darlehens ändern kann. Hierbei erfolgt keine feste Vereinbarung einer Zinsfestschreibungszeit zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber.
Variables DarlehenBei einem variablen Darlehen wird der Zinssatz alle drei oder sechs Monate dem Kapitalmarktzins angepasst. Das Darlehen kann zu diesen Terminen vollständig oder in Teilen zurückgeführt werden.
VerkehrswertDer Verkehrswert einer Immobilie entspricht dem Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte.
VermessungsamtDas Vermessungs- bzw. Katasteramt hat u.a. die behördliche Aufgabe, das Grundstückskataster durch Erfassung (Vermessung) von Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) vorzuhalten, zu bearbeiten und aktuell zu halten.
VermietungVon einer Vermietung spricht man meist bei Überlassung eines Gegenstands gegen ein entsprechendes Entgelt auf Zeit.
Vermögenswirksame LeistungenBei Arbeitnehmern mit kleinen und mittleren Einkommen zahlt der Staat für bestimmte, insbesondere auf einem Bausparvertrag angelegte Beträge (die meist vom Arbeitgeber ganz oder teilweise aufgebracht werden) zusätzlich eine Sparzulage.
VerwaltungskostenVerwaltungskosten gehören wie die Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden, und mindern so den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.
VillaAls Villa bezeichnet man ein repräsentatives freistehendes Gebäude. Der Begriff Villa wird mittlerweile weit ausgelegt, heutzutage gilt auch ein freistehendes Einfamilienhaus mit gehobener Ausstattung, als Villa. Zu früheren Zeiten bezeichnete eine Villa beispielsweise ein Herrenhaus oder ein kleines Schloss.
VLAbkürzung für vermögenswirksame Leistungen (siehe vermögenswirksame Leistungen).
VollauszahlungAls Vollauszahlung bezeichnet man die Auszahlung der vollständigen Darlehenssumme an den Darlehensnehmer.
VollsaniertAls vollsaniert gilt ein Gebäude wenn das Dach, die Elektrik, die Heizungsanlage und die Rohrleitungen komplett erneuert wurden.
VorfinanzierungskreditWer im Besitz eines Bausparvertrages ist, jedoch schon vor Auszahlung der Bausparsumme finanzielle Mittel für die Finanzierung seiner Immobilie benötigt, hat die Möglichkeit zur Aufnahme eines Vorfinanzierungskredits. Mit der Auszahlung wird dieser Vorfinanzierungskredit automatisch durch die Bausparsumme abgelöst. Im Gegensatz zur Zwischenfinanzierung ist das zur Auszahlung erforderliche Mindestsparguthaben beim Vorfinanzierungskredit noch nicht angespart.
VorfälligkeitsentschädigungSollte ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen wollen, verlangen die Kreditinstitute meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Da beispielsweise bei Baufinanzierungen die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben werden, müssen sich auch die Banken für diese Zeit die Gelder beschaffen. Wird das Darlehen nun vorzeitig zurückgezahlt, muss der Darlehensgeber die Gelder anderweitig anlegen. Dies führt zu einem Verlust, für den der Darlehensnehmer herangezogen und verantwortlich gemacht wird.
VorfälligkeitsrechnerMit dem Vorfälligkeitsrechner lässt sich - bei Ablösung eines Darlehens vor Ende der Zinsbindung - die ungefähre Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung berechnen (siehe Vorfälligkeitsentschädigung).
VorfälligkeitsschutzMit dem Vorfälligkeitsschutz kann man für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung des Darlehens gewährleisten. Gegen die Zahlung eines geringen Einmalbetrags kann man - sofern die Immobilie verkauft wird - das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
VorkaufsrechtEin Vorkaufsrecht wird im Grundbuch in Abt. II eingetragen. Im Falle eines Verkaufs an einen Dritten, sichert es dem Begünstigten das Recht, die Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben zu können. Will er dies nicht, muss er seine Zustimmung zum Verkauf erteilen.
VorlastenVorlasten sind Grundpfandrechte, die der neu einzutragenden Grundschuld im Range vorgehen.
VorlaufzeitAls Vorlaufzeit bezeichnet man den Zeitraum der sich aus der Differenz des Fertigstellungstermins, des Zwischen- oder Fertigerzeugnisses und dem Bereitstellungstermin des Materials ergibt.
VorschaltdarlehenEin Vorschaltdarlehen bezeichnet ein Hypothekendarlehen mit kurzer Zinsfestschreibung (ca. zwei Jahre), welches vom Kreditnehmer jederzeit gekündigt werden kann, um beispielsweise bei gesunkenen Zinsen einen längerfristigen Vertrag abzuschließen. Daher eignen sie sich vor allem zur Überbrückung von Hochzinsphasen.
VorsteuerAls Vorsteuer bezeichnet man die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer beim Erwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen durch den Verkäufer in Rechnung gestellt wird.
VorsteuerabzugDer Vorsteuerabzug berechtigt den Unternehmer - von der Steuer - die er für seine Umsätze schuldet, die Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer für ihre an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze offen in Rechnung gestellt haben. Umgesetzt wird dies mit Hilfe der Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA).
VoStAbkürzung für Vorsteuer (siehe Vorsteuer).
WarmmieteDie Warmmiete bezeichnet die Gesamtmiete. In der Warmmiete ist die Kaltmiete samt Nebenkosten enthalten.
WEGAbkürzung für Wohnungseigentumsgesetz (siehe Wohnungseigentumsgesetz).
WegerechtDas Wegerecht erlaubt das Überqueren eines fremden Grundstücks. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts - durch das Wegerecht - ist individuell zu prüfen.
WerkvertragDurch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (§ 631 BGB).
WertermittlungAnhand der Wertermittlung wird der tatsächliche Verkehrs- und Beleihungswert einer Immobilie festgestellt. Bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt die Bewertung in der Regel über das Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche). Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird über den Ertragswert bestimmt. Dieser errechnet sich aus der Jahresnettokaltmiete.
WertschutzbriefSollte die Immobilie aus persönlichen oder beruflichen Gründen überstürzt verkauft werden müssen, erhöht sich das Risiko, sie zu einem günstigeren Preis verkaufen zu müssen, als Sie seinerzeit gekostet hat. In einem solchen Fall kann ein Wertschutzbrief den entstandenen Schaden mindern. Ein Wertschutzbrief tritt auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit- oder Pflegebedürftigkeit in Kraft.
WirtschaftsgebäudeWirtschaftsgebäude bezeichnen Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht zu Wohnzwecken dienen.
WMAbkürzung für Warmmiete (siehe Warmmiete).
WohnflächeEin wichtiger Bestandteil eines jeden Bauantrags und jeder Finanzierungsanfrage ist die Berechnung der Wohnfläche. Zur Wohnfläche gehören: 100% der Grundfläche von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m. 50% der Grundfläche von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossenen Räumen wie beispielsweise ein Wintergarten. Maximal 50% der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören. Nicht anrechenbare Flächen sind beispielsweise die Kellerräume, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume und Garagen.
WohnflächenberechnungDie genaue Berechnung der Wohnfläche ist nur für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die II. Berechnungsverordnung amtlich geregelt. Allerdings haben sich die hier getroffenen Festlegungen in der Praxis allgemein durchgesetzt. So sind beispielsweise bei verputzten Wänden die aus dem Rohbau errechneten Maße um 3 % zu verkleinern. Zur Grundfläche gehören auch Fenster- und Wandnischen, die mehr als 13 cm tief sind sowie Erker und Wandschränke, auch Raumteile unter Treppen, soweit die Höhe 2 Meter ist. Schornstein- und sonstige Mauervorlagen, freistehende Pfeiler und Säulen mit mehr als 0,1 qm zählen zur Grundfläche. Wenn eine Treppe mehr als drei Stufen hat, wird sie auch nicht zu der Grundfläche dazugezählt. Tür- und Fensterverkleidungen, Öfen, Kamine und Heizungen können nicht abgezogen werden. Zu den Grundflächen die nicht zu 100 % in die Berechnung eingehen, zählen: Nicht beheizbare Wintergärten (50 %),. Balkone und/oder offene Hauslauben (0 % bis 50 %). Bei Dachgeschosswohnungen sollte man auf die Höhe achten. Bei einer Dachschräge bis zu 2 m Höhe zählt sie zu 100 % zur Grundfläche. Zwischen 1 m und 2 m sind es nur noch 50 %, unter 1 m geht sie nicht mehr in die Grundflächenberechnung ein.
WohngebäudeversicherungEine verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer vor Risiken, die sich aus Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion), Sturm (Sturm und Hagel) und Leitungswasserschäden (Frost- und Bruchschäden) ergeben. Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude.
WohnheimAls Wohnheim bezeichnet man eine günstige Unterkunft für beispielsweise Studenten. Ein typisches Merkmal von Wohnheimen sind kleine, billige Räume.
WohnlageAnhand der Wohnlage lässt sich die "Qualität" der geographischen Lage ermitteln. Einfluss auf die Qualität der Wohnlage nehmen beispielsweise die Infrastruktur, das Image der Wohnlage und/oder die hiesige Umweltbelastung.
Wohnraum ModernisierenEin weiteres Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist das Programm "Wohnraum Modernisieren". Hiermit sollen Sanierungen oder Modernisierungen von Eigenheimen durch günstige Darlehenskonditionen gefördert werden. Wenn durch die Sanierung und/oder Modernisierung der Energieverbrauch gesenkt wird, erhalten Darlehensnehmer zudem einen besseren Zinssatz. Dieses Programm können Sie über ClassicHyp beantragen.
WohnrechtDas Wohnrecht entscheidet zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Zu beachten ist, dass das Wohnrecht auf einen bestimmten Teil des Gebäudes beschränkt werden kann. Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts wie etwa Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen etc. trägt jedoch der Eigentümer.
WohnungsbauförderungGenerell profitieren Vermieter von steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben). Zudem gibt es für den Wohnungsbau von den Ländern meist zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) oder Bürgschaften. Auch KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und damit etwas verbilligt. Allerdings sind die meisten Förderungen an feste Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder bei dem jeweiligen Bürgermeisteramt.
WohnungsbauprämieMit Wohnungsbauprämien belohnt der Staat Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Diese können sich unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren sichern, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren wird die Prämie bei der Zuteilung des Bausparvertrags ausgezahlt.
WohnungseigentumDer Begriff Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als auch den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, wie beispielsweise der Gartenanlage.
WohnungseigentumsgesetzDas Wohneigentumsgesetz (WEG) ist die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum. Im Wohneigentumsgesetz sind u.a. die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt.
Wohnwirtschaftliche ZweckeDie Vergabe von Bauspardarlehen darf nur erfolgen, wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden. Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Zudem kann der Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum, beispielsweise in einem Seniorenheim sichern. Ebenso könnte mit diesen Mitteln die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung vollzogen werden.
ZinsDer Zins ist ein zu entrichtendes Entgelt, welches für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber fällig wird. Üblicherweise wird dieses als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten Nominalzinssatz.
ZinsabschlagNach dem Zinsabschlaggesetz werden seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich alle Zinseinkünfte mit einem Abschlag von 30% besteuert. Dieser Zinsabschlag wird von den Kreditinstituten direkt an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Liegt dem Kreditinstitut ein Freistellungsauftrag des Zinsbegünstigten vor, entstehen bis zur Höhe des Freistellungsauftrags keine Abzüge. Zinsen auf Bausparguthaben sind auch ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie gewährt wird.
ZinsbindungZinsbindung ist der Zeitraum, für den ein Zinssatz festgeschrieben wird, d. h. unverändert bleibt. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist muss über die Darlehensbedingungen neu verhandelt werden.
ZinsbindungsfristDie Zinsbindungsfrist gibt den Zeitraum des Nominalzinses an, der fest zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart ist. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung kann das Kreditinstitut gewechselt oder der Zins bzw. Zinssatz neu verhandelt werden.
ZinschartEin Zinschart ist eine visuelle Auflistung von Zinsfestschreibungen zu dem jeweils möglichen Zinssatz (siehe Konditionsübersicht).
ZinsschwankungenZinssätze unterliegen sogenannten Zinsschwankungen, die in den meisten Fällen im Vorfeld nur schwer oder nie erkennbar sind.
ZinswaagerechnerAnhand des Zinswaagerechners können Sie feststellen, wie hoch Ihre Restschuld nach Ablauf einer unterschiedlichen Zins- und Zeitbindung ist und zu welchem Zinssatz ein kurzfristiges Darlehen verlängert werden muss, um ein von Beginn an langfristiges Darlehen zu unterbieten.
ZinsänderungsrisikoBei einem Gleitzinsdarlehen ist mit einem Zinsänderungsrisiko zu rechnen, da sich der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit den Marktzinsen anpasst und folglich auch steigen kann. Belohnt wird ein solches Zinsänderungsrisiko durch günstigere Einstiegskonditionen.
ZusatzsicherheitZusatzsicherheiten werden bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichender Bonität verlangt. Darunter fallen beispielsweise Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen von Verwandten und die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.
ZuteilungSobald ein Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er zugeteilt - also ausgezahlt - werden. Hierfür muss der Bausparer aktiv werden, die Vertragssumme wird nur ausgezahlt, wenn dies der Bausparer beantragt.
ZwangsversteigerungDas Ziel einer Zwangsversteigerung ist, den Gläubiger aus dem Erlös der verkauften Immobilie zu befriedigen.
ZwangsverwaltungDas Ziel der Zwangsverwaltung ist, den Gläubiger aus den laufenden Erträgen des Objekts (Miete oder Pacht) zu befriedigen. Der Schuldner bleibt weiterhin Eigentümer des Objekts.
ZwangsvollstreckungDie Zwangsvollstreckung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegenüber einem Schuldner.
Zweifamilienhaus / ZFHEin Zweifamilienhaus wird durch zwei Familien bzw. Parteien genutzt und enthält daher zwei getrennte Wohneinheiten mit jeweils separatem Eingangsbereich.
ZwischenfinanzierungDer Begriff Zwischenfinanzierung bezeichnet die Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel. Eine Zwischenfinanzierung ist sinnvoll, wenn die zugesagten Finanzmittel während der Bauphase nicht immer zeitnah zur Verfügung gestellt werden können.
Ökologisch BauenErfüllt ein Bauvorhaben die verschiedenen Anforderungen des "Ökologisch Bauen"-Programms, wird es durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Beispielsweise muss eine mit diesen Mitteln finanzierte Immobilie deutlich weniger Energie verbrauchen als Bestandsbauten. Dieses Programm können Sie über ClassicHyp beantragen.